Zweitjobs Haupt- und Zweitjob unter einen Hut bringen

Am Ende des Geldes ist noch so viel Monat übrig - das stellen immer mehr deutsche Arbeitnehmer fest. Darum geht der Trend zum Zweitjob. Nach der Arbeit oder am Wochenende ein paar Euro dazu verdienen ist aber nicht so einfach wie es scheint.

Am Ende des Geldes ist noch so viel Monat übrig - das stellen immer mehr deutsche Arbeitnehmer fest. Darum geht der Trend zum Zweitjob. Nach der Arbeit oder am Wochenende ein paar Euro dazu verdienen ist aber nicht so einfach wie es scheint.

Allgemeines

Eine Nebentätigkeit liegt immer dann vor, wenn zum "Hauptberuf" eine weitere Tätigkeit ausgeübt wird. Diese kann bezahlt oder unbezahlt sowohl selbständig als auch unselbständig erfolgen. Bevor man eine solche Tätigkeit beginnt, sollte man aber einige Spielregeln beachten: Die Nebentätigkeit ist im Arbeitsrecht nicht eindeutig geregelt. Grundsätzlich gilt: der Hauptjob darf nicht unter dem zweiten Job leiden, man darf nicht arbeiten gehen, wenn man krank geschrieben ist und auch Finger weg von Angeboten der direkten Konkurrenz!

Hauptjob

Ob ein Arbeitgeber einen Nebenjob genehmigen muss oder nicht – darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Grundsätzlich gilt: der Arbeitgeber darf durch den zweiten Job nicht geschädigt werden und die Leistung im Hauptjob darf nicht darunter leiden. Steht im Arbeitsvertrag eine Klausel, die Nebentätigkeiten generell verbietet, ist sie unzulässig. Ausnahme: wenn der Arbeitnehmer für diesen Verzicht finanziell "entschädigt" wird. Dennoch: will man keine Kündigung riskieren sollte man mit dem Arbeitgeber über einen zweiten Job sprechen und ihn zumindest informieren.

Anders sieht es bei Beamten und im öffentlichen Dienst aus: hier muss in aller Regel ein Antrag auf Genehmigung des zweiten Jobs gestellt werden.

Wer gegen diese Spielregeln verstößt, muss - meist nach einer vorausgegangenen Abmahnung - mit einer Kündigung durch den Arbeitgeber rechnen.

Steuern

Bei einem Nebenjob als Arbeitnehmer muss man eine zweite Lohnsteuerkarte vorlegen. Die kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden.

Denkbar ist aber auch eine selbständige Nebentätigkeit: diese kann entweder als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit erfolgen. In aller Regel hat dann eine Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanzierung zu erfolgen. Mit dieser Form der Arbeit kann man die Arbeitszeitenregelung umgehen. Dennoch ist auch hier Vorsicht angebracht. Weitere Informationen im Internet unter: www.nebenjob.de und unter www.steuernetz.de.

Arbeitszeiten

Aufgrund der Arbeitszeitordnung dürfen Arbeitnehmer 48 Stunden pro Woche und höchstens acht Stunden am Tag arbeiten. Bei einem 40-Stunden-Vollzeit-Job heißt das also höchsten acht Stunden nebenbei arbeiten!

Vorsicht auch bei Jobs im eigenen Urlaub: Vollzeit arbeiten während der Ferien ist nicht erlaubt, die Erholung muss sicher gestellt sein. Zudem ist eine Arbeitspause zwischen Arbeitsende und Arbeitbeginn von mindestens elf Stunden einzuhalten.

Katarina Rathert

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos

Mehr zum Thema