Kinowelt-Prozess Anklage fordert neun Jahre für Kölmel

Die Staatsanwaltschaft hat für Kinowelt-Gründer Michael Kölmel eine Gefängnisstrafe von neun Jahren wegen Untreue, Betrugs und Insolvenzverschleppung gefordert.

Die Anklage warf dem einstigen Vorstandschef vor dem Landgericht München vor, bis zur Pleite der Kinowelt-Aktiengesellschaft vor zwei Jahren rund 30 Millionen Euro in die eigene Tasche gesteckt zu haben.

Vorsätzliche Veruntreuung

Kölmel habe der Kinowelt AG im Jahr 2001 seine marode Privatfirma Sportwelt GmbH verkaufen wollen, die erfolglos Fußballvereine wie Rot-Weiss Essen zu vermarkten versuchte. Obwohl die Übernahme nie erfolgt sei, habe sich Kölmel rund 15 Millionen Euro auf sein Privatkonto überweisen lassen und seiner Sportwelt später dreist immer weitere Millionen als Kinowelt-Darlehen zugeschanzt. Insgesamt habe Kölmel rund 30 Millionen Euro eigennützig und vorsätzlich veruntreut, sagte Staatsanwalt Markus Kammann. Kölmel habe am Aufsichtsrat vorbei mit hoher krimineller Energie gehandelt. Kleinaktionäre und Öffentlichkeit seien belogen worden.

Anschließend habe Michael Kölmel für die Sportwelt keine Bilanz mehr erstellt und die Insolvenz verschleppt. Das Unternehmen haben im März 2002 einen Bankkredit nicht mehr zurückzahlen können: "Die Insolvenz ist eingetreten. Deutlicher geht's nicht", sagte der Staatsanwalt. Aber erst auf Antrag der Gläubigerbank sei das Insolvenzverfahren im November 2002 eingeleitet worden.

Kölmel will Freispruch

Die Kinowelt AG war bereits 2001 Pleite gegangen. Dem von Kölmel verursachten Untreue- und Betrugsschaden bei der Kinowelt entspreche "eine fast 100-prozentige Eigenbereicherung", sagte der Staatsanwalt. Er habe aus "purem Eigennutz" gehandelt. Strafschärfend falle ins Gewicht, dass Kölmel weiterhin jede Schuld bestreite. Kölmel reagierte mit einem Lächeln auf das Plädoyer der Anklage und ließ vorab verlauten, sein Verteidiger werde am Nachmittag auf Freispruch plädieren. Alle Beteiligten hätten Kinowelt und Sportwelt als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Kölmels Verteidiger zeigte sich fassungslos von der Höhe des geforderten Strafmaßes. Er selbst wolle in seinem Plädoyer, das für den Nachmittag erwartet wurde, allenfalls eine Insolvenzverschleppung einräumen, so der Anwalt an.

Das Urteil soll am kommenden Donnerstag (10.00 Uhr) verkündet werden. Michael Kölmel und sein Bruder Rainer haben das Filmrechte-Geschäft der Kinowelt inzwischen aus der Insolvenzmasse wieder übernommen und den Firmensitz von München nach Leipzig verlegt. (AP)

DPA

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