Carla von Hessen Franchise-Prinzessin streitet sich mit McDonald's um viel Geld – und verliert gegen den Fastfood-Riesen

Carla von Hessen (l.) beim Oktoberfest 2014
Carla von Hessen (l.) beim Oktoberfest 2014
© ATP / Picture Alliance
Nach dem Tod ihres Mannes wollte Carla von Hessen dessen McDonald's-Filialen übernehmen – doch der Mutterkonzern hatte andere Pläne. Seither tobt ein Streit, der immer absurdere Wendungen nimmt.

Wenn man als Mitglied einer deutschen Adelsfamilie eine Sache gut kann, dann ist das womöglich: erben. Da ist verständlich, dass Prinzessin Carla von Hessen, 48, sich vor den Kopf gestoßen fühlte, als sie nach dem tragischen Unfalltod ihres Mannes Otto von Hessen (†55) erfuhr, dass sie dessen vier McDonald's-Filialen in Ingolstadt nicht erben sollte. Der Grund: Das strenge Franchise-Konzept der Fast-Food-Kette.

Die Restaurants werden von den Franchise-Nehmern nur gepachtet und dann selbstständig geführt, allerdings nach strikten Vorgaben des Mutterkonzerns. Nach dem Tod Otto von Hessens soll McDonald's die Eignung der Witwe als neue Betreiberin geprüft, sie aber als nicht ausreichend qualifiziert abgelehnt haben. Stattdessen wollte man die Restaurants neu vergeben. Allerdings hatte der Konzern nicht mit der Hartnäckigkeit der 48-Jährigen gerechnet.

Bizarrer Streit um vier McDonald's-Filialen

Prinzessin Carla von Hessen klagte gegen den deutschen Hauptsitz des Burgerimperiums in München. In erster Instanz verlor sie, legte aber Berufung ein. Seither führt sie die vier Filialen entgegen dem Willen des Mutterkonzerns trotzdem. McDonald's versuchte sich in der Schadensbegrenzung und richtete ein Treuhandkonto ein, auf das alle Einnahmen der Filialen fließen sollten, bis der Rechtsstreit entschieden ist. Für die Prinzessin nicht akzeptabel, da sie das Geld für die Aufrechterhaltung der Restaurants dringend benötige. Und so hatte sie eine ungewöhnliche Idee.

Zu Weihnachten 2022 rief sie in den vier Filialen "digitale Fastenwochen" aus: Plötzlich konnten Kund:innen hier nur noch in bar zahlen. Was für die Gäste vermutlich schlicht unpraktisch war, spielte Carla von Hessen in die Karten – denn das Bargeld behielt sie selbst, es floss nicht automatisch auf das Treuhandkonto. Anschließend richtete sie eigene EC-Karten-Terminals ein, die die Einnahmen ebenfalls auf ihre eigenen Konten übermittelten. Dagegen ging der Konzern erwartungsgemäß direkt gerichtlich vor.

Etappensieg für McDonald's

Die Prinzessin zog nun den Kürzeren: Vor Gericht in München wurde sie dazu verdonnert, wieder die Kartenterminals von McDonald's zu verwenden. Das eingenommene Geld geht also wieder auf das Treuhandkonto. Ein Etappensieg für die Fast-Food-Kette, aber noch keine komplette Niederlage für Carla von Hessen: Darüber, ob sie offiziell Betreiberin der vier Filialen bleiben kann, wird in diesem Jahr noch im Berufungsverfahren entschieden werden.

Quelle:  "Wirtschaftswoche"

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