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Justizposse in München Wegen 1,44 Euro Pfand - Staat zerrt Rentnerpaar vor Gericht

Wo kommen wir hin, wenn die Armen sich am Glascontainer bedienen dürften? Das dachte offenbar die Staatsanwaltschaft in München.
Wo kommen wir hin, wenn die Armen sich am Glascontainer bedienen dürften? Das dachte offenbar die Staatsanwaltschaft in München.
© Martin-Lang/Gettyimages
Ein Rentnerpaar angelte 18 Pfandflaschen aus einem Glascontainer. Dann folgte ein energischer Polizeieinsatz und eine Justizposse, die einem am Verstand der Beteiligten zweifeln lässt.

In München stand dieser Tage ein älteres Ehepaar vor Gericht. Ihr Vergehen: Sie hatten im Oktober 2016 aus einem Glascontainer 18 Pfandflaschen geholt. So weit so traurig und alltäglich in Deutschland. Wer kennt diesen Anblick nicht. Nun geschah die erste Ungeheuerlichkeit. Während ein halbwegs human empfindender Mensch bei so einem Anblick den Blick senkt und im Stillen etwas beschämt ist, weil es ihm selbst sehr viel besser geht, riefen die Anwohner des Containers die Polizei.

Polizei einsatzfreudig

Die zweite Absurdität: Die Polizei kam tatsächlich. Über so viel Engagement der Ordnungskräfte kann sich jeder wundern, der einmal einen Parkrempler mit Unfallflucht  zur Anzeige brachte. Bei so einem Schaden von über 1000 Euro füllen die Beamten in aller Regel nur leicht maulig das Formular für die Versicherung aus. Irgendwelche Fahndung kann man nicht erwarten.

Aber nun jetzt wo Pfanddiebstahl am Container drohte, wurde ausgerückt. Die Polizisten stellten die Senioren auf frischer Tat und verhinderten so womöglich den Diebstahl weiterer Pfandbehältnisse.

Staatsanwalt ließ nicht locker

Auf frischer Tat ertappt, wurden 18 Flaschen mit einem Pfandwert von 1,44 Euro sichergestellt. Zusätzlich wurde ein spezieller Greifarm gesichert, mit dem die Diebe in dem Container nach den Flaschen angelten. Damit war die Posse nicht beendet: Ein Staatsanwalt beantragte einen Strafbefehl gegen den 64 Jahre alten Mann und seine 65 Jahre alte Frau.

Glücklicherweise hatte der zuständige Amtsrichter Menschenverstand. Er lehnte eine Strafe ab. Nach etwas Nachdenken kam er nämlich auf die Idee, dass die 18 Flaschen nicht einmal den lächerlichen Wert von 1,44 Euro hatten. Einmal im Altglas werden die Flaschen nicht mit der Hand aussortiert, sondern zusammen mit den anderen Behältnissen eingeschmolzen. Der Materialwert liegt im Centbereich.  

"Mit dem Einwurf der Glasflaschen in den Container geht das Eigentum an den Flaschen auf den Betreiber der Altglascontainer über, in diesem Fall auf die Firma (…) GmbH & Co. KG. Maßgeblich für die Wertberechnung ist deshalb der Wert, den die insgesamt 18 entwendeten Glasflaschen für die Firma (…) GmbH & Co. KG haben. Dieser ist jedoch so minimal, dass im Rahmen der Nachermittlungen nicht geklärt werden konnte, welchen Wert diese 18 Flaschen im Rahmen des Recyclingprozesses zukommt", stellte das Gericht fest.

Davon ließ sich der energische Staatsanwalt nicht bremsen. Sofort nach der Entscheidung legte er Beschwerde ein. Er hatte kein Glück und blitzte auch beim Landgericht München ab.

Einfach zum Schämen

Trotz des glücklichen Endes bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Angeblich fehlt der Justiz das Personal. Etwa um die Sicherheit auf öffentlichen Plätzen zu garantieren, um wirklich gegen Drohungen im Internet vorzugehen oder um die Verbreitung von Kinderpornografie zu stoppen. Für Lappalien wie Pfanddiebstahl ist aber genügend Personal vorhanden. Darüber hinaus ahnt man, welche Energie der Staat aufwendet, um den Ärmsten das Leben sinnlos schwer zu machen und sie aus dem öffentlichen Raum zu drängen.  Vermutlich sehen die Beteiligten ihre Kaltherzigkeit gar nicht ein, dabei sollten sie sich einfach schämen.

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