Der Freistaat Sachsen muss nach einer Entscheidung der EU-Kommission eine Garantie für die Post-Tochter DHL im Zusammenhang mit dem Flughafen Leipzig-Halle zurückziehen. Die Zusage, an DHL bis zu 500 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen, falls der Flughafen nicht erweitert wird, sei mit EU-Recht nicht vereinbar, erklärte die Kommission in Brüssel. Die Garantie würde den Wettbewerb zugunsten des Expressdienstes verzerren. Die öffentlichen Investitionen in Höhe von 350 Millionen Euro für die neue Start- und Landebahn Süd des Flughafens stuften die Wettbewerbshüter hingegen als zulässige staatliche Beihilfe ein.
Die Entscheidung von DHL, sein europäisches Fracht-Drehkreuz von Brüssel nach Leipzig zu verlegen, war Ausschlag gebend für die Erweiterung des Flughafens um eine Südbahn. Sachsen gab eine Patronatserklärung ab über einen Schadenersatz von rund 500 Millionen Euro an DHL. Zudem garantierte der Freistaat der Post-Tochter, die Flughafeneinrichtungen immer rund um die Uhr nutzen zu können. Mit dieser Regelung sichere das Land Geschäftsrisiken von DHL zu Bedingungen ab, "die kein Privatinvestor akzeptiert hätte", stellte die Kommission fest. Die unbegrenzten Garantien durch die Rahmenvereinbarung und die Patronatserklärung seien daher aufzuheben. Der Freistaat müsse auch jenen Teil der Beihilfe zurückfordern, der DHL bereits unrechtmäßig gewährt worden sei.
Leipzig/Halle bleibt DHL-Drehkreuz
Die Entscheidung der EU-Kommission wird sich nach den Worten von Post-Vorstandschef Frank Appel nicht negativ auf den Betrieb auswirken. Die Post könne mit der Entscheidung gut leben. "Der Betrieb und die erforderliche Investitionssicherheit sind inzwischen weitestgehend durch politische und gerichtliche Entscheidungen gesichert", erklärte Appel in Bonn. Auch die begrenzte Rückzahlungsforderung habe keinerlei Auswirkungen auf das operative Tagesgeschäft und auf die Entscheidung der Post-Tochter DHL, das zentrale europäische Drehkreuz auf Dauer in Leipzig zu betreiben. Ähnlich äußerte sich auch ein DHL-Sprecher.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die uneingeschränkte Nachtfluggenehmigung am Flughafen Leipzig/Halle 2006 stark beschnitten, Express-Transporte aber ausdrücklich erlaubt. Für Donnerstag wird nach erneuten Anwohnerklagen eine weitere Entscheidung der obersten Verwaltungsrichter zu Nachtflügen erwartet. Mit einem generellen Nachtflugverbot wird aber nicht gerechnet.
EU prüft staatliche Beihilfen für Flughafen München
Auch der Flughafen München ist ins Visier der EU-Kommission geraten. Sie will die Finanzierung des Terminals 2 auf unberechtigt gewährte Staatsbeihilfen hin überprüfen. Dies betreffe Darlehen öffentlicher Kreditinstitute zum Bau des Terminals sowie staatliche Bürgschaften, erklärte die Kommission. Die Kredite seien womöglich zu günstigeren als den marktüblichen Konditionen vergeben worden. Sollte Brüssel zu dem Schluss kommen, dass es sich um eine wettbewerbsverzerrende, rechtswidrige Staatsbeihilfe handelt, müsste diese zurückgezahlt werden. Über deren Höhe konnte die Wettbewerbsaufsicht keine Angaben machen.
Das Terminal errichtete der Flughafen gemeinsam mit der Lufthansa. Die Kommission wurde jetzt auf eine Beschwerde eines nicht namentlich genannten Konkurrenten der Lufthansa hin tätig. Eine Bevorzugung der Lufthansa in München hatte schon mehrfach die Billigfluglinie Ryanair in Brüssel beklagt. Die Lufthansa habe wegen des exklusiven Nutzungsrechts des Terminals 2 einen Vorteil von hundert Millionen Euro, kritisierte Ryanair. Die Kommission stellte allerdings klar, dass die Nutzungsbedingung für die Lufthansa keine Staatsbeihilfe sei.