Fusion Tumulte bei T-Online

Trotz des heftigen Protests von Kleinanlegern ist die Verschmelzung des Internetanbieters T-Online mit dem Mutterkonzern Telekom beschlossene Sache. Die Kleinaktionäre können jedoch mit Anfechtungsklagen kontern.

Nach einer zweitägigen Marathon-Hauptversammlung hat der Großaktionär Deutsche Telekom am Freitagabend gegen die heftige Kritik von Kleinaktionären den Weg für die Wiedereingliederung der Internettochter T-Online frei gemacht.

99,46 Prozent der Hauptversammlung stimmten dem Verschmelzungsvertrag zu. Das Ergebnis kam nicht überraschend, da die Telekom über 90 Prozent der T-Online-Aktien verfügt. Zum Verschmelzungsvertrag war eine Zustimmungsquote von 75 Prozent notwendig. Den Kleinaktionären steht jetzt noch der Weg von Anfechtungsklagen gegen die Verschmelzung offen. Experten räumen solchen Klagen jedoch keine großen Erfolgschancen ein, wenn keine klaren Formfehler vorliegen.

Kritik gegen das Bar- und Umtauschangebot

Auch am zweiten Tag der Hauptversammlung hatte es Kritik der Kleinaktionäre an der Reintegration von T-Online in den Mutterkonzern geregnet. Doch nur noch rund hundert von ihnen nahmen den Weg in die TUI-Arena in Hannover am Freitag auf sich. Die wenigen verbliebenen Aktionäre wurden nicht müde, die nach ihrer Ansicht gravierenden Nachteile der Verschmelzung für sie als Anteilseigner aufzuzeigen und sich über das Bar- und Umtauschangebot der Telekom zu beschweren. Die Telekom bietet den Aktionären, die das Barangebot von 8,99 Euro nicht angenommen haben, je 0,52 T-Aktien für eine T-Online-Aktie. Das entspricht zum derzeitigen Kurs rund acht Euro. Im April 2000 waren die Aktien des Internetanbieters zu 27 Euro je Stück an die Börse gekommen.

Mit den Stimmen des Großaktionärs wurde auch die Dividende für 2004 von vier Cent je Aktie gebilligt, die einige Kleinaktionäre angesichts des guten Geschäftsverlaufs von T-Online als zu gering kritisiert hatten. Ebenso wurden Vorstand und Aufsichtsrat entlastet.

Aktionäre können mit Anfechtungsklagen kontern

Einige Aktionäre gaben jedoch Widerspruch zu Protokoll und schafften damit eine Voraussetzung, innerhalb von vier Wochen eine Anfechtungsklage einzureichen. Mit Listen von teilweise über 100 Fragen bohrten die Kleinaktionäre beim Vorstand nach, um Munition für eine mögliche Klage zu erhalten.

"Die meisten erfolgreichen Anfechtungsklagen bauen auf formelle Fehler im Vorfeld der HV", sagte ein Wirtschaftsprüfer, der nicht in die Verschmelzung involviert ist. Wenig erfolgsversprechend sei es, mit Fragen zu argumentieren, die auf der Hauptversammlung nicht oder falsch beantwortet wurden. Schließlich gebe es noch die Möglichkeit, mit der Treuwidrigkeit des Großaktionärs zu argumentieren. "Dazu müsste man nachweisen, dass der wirklich bösartig gewesen ist. Also zum Beispiel die Aktie an die Börse gebracht hat mit der Absicht und in dem Wissen, sie nachher für weniger zurückzukaufen. Das ist wahnsinnig schwierig nachzuweisen."

Erfahrungsgemäß entscheide der Richter innerhalb von vier bis sechs Wochen über solche Anfechtungsklagen. Solange liege die Verschmelzung auf Eis, erläuterte der Wirtschaftsprüfer.

Reuters
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