Hat Daimler-Chrysler die Öffentlichkeit zu spät über den Rücktritt des damaligen Vorstandschefs Jürgen Schrempp informiert? Das Oberlandesgericht urteilte am Donnerstag, dass die Nachricht rechtzeitig gekommen sei. Das Unternehmen habe laut Wertpapierhandelsgesetz die Nachricht erst nach dem Beschluss des Aufsichtsrates veröffentlichen müssen. Das sei geschehen.
Geklagt hatten zehn Anleger. Sie warfen dem Stuttgarter DAX-Unternehmen vor, die adhoc-Mitteilung über den geplanten Rücktritt von Schrempp am 28. Juli 2005 zu spät veröffentlicht zu haben. Nach der Meldung hatte die DaimlerChrysler-Aktie um bis zu zehn Prozent zugelegt. Wären sie eher informiert gewesen, hätten sie ihre Aktien nicht - wie geschehen - kurz vor der Mitteilung verkauft, hatten die Kläger argumentiert.
Der Prozess gilt als das bundesweit erste Verfahren nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, derartige Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen.