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Glücksspielmonopol Der tapfere Obelix aus Kiel

In Deutschland soll für weitere vier Jahre ein staatliches Glücksspielmonopol gelten. Fast alle Ministerpräsidenten unterschrieben den umstrittenen neuen Staatsvertrag. Nur ein Land wehrt sich dagegen.

15 der 16 Ministerpräsidenten billigten bei ihrem Treffen in Berlin den umstrittenen neuen Staatsvertrag, nach dem Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstiges Glücksspiel nur Sache der Länder sein dürfen. Der Staatsvertrag sieht auch ein Verbot von Glücksspielen im Internet vor. Den überwiegend privaten Anbietern soll aber eine Übergangsfrist eingeräumt werden. Schleswig-Holstein war gegen den Vertrag.

Verfassungsgericht hatte Neuregelung gefordert

Die Entscheidung war lange ungewiss, da es nicht nur bei der Kieler Landesregierung erhebliche europa- und wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen einen Fortbestand des staatlichen Wettmonopols gibt. Schleswig-Holstein will nun das weitere Verfahren abwarten. Private Anbieter sehen ihre Existenz gefährdet und warnen vor einem erheblichen Schaden für das Lottogeschäft insgesamt. Für die Länder geht es um viel Geld, denn die staatlichen Glücksspielgesellschaften führen jährlich mehrere Milliarden an die Staatskassen ab.

Einen neuen Lotto-Staatsvertrag hatte das Bundesverfassungsgericht im März gefordert. Nach dem Urteil, das sich zunächst nur auf Sportwetten bezog, darf das Monopol nur erhalten bleiben, wenn der Staat die Werbung für Glücksspiele deutlich einschränkt und die Spielsucht der Bevölkerung stärker bekämpft.

Der Kieler Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) hatte mehrfach vor Schnellschüssen gewarnt und eine dauerhafte Lösung gefordert. Aber auch andere Bundesländer sehen das Monopol skeptisch. In der Diskussion ist dabei eine kontrollierte Freigabe des Marktes für private Anbieter über ein Konzessionsmodell.

Argument Suchtprävention

Der neue Staatsvertrag hat auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen, er muss in Brüssel angemeldet werden. 2007 steht zudem ein Wetturteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an, das private Anbieter stärken könnte. Schleswig-Holstein sowie private Anbieter hatten daher dafür plädiert, das EuGH-Urteil abzuwarten. Auch die Länderparlamente haben ein Wort mitzureden.

Mit dem Argument der Suchtprävention hat sich die Ländermehrheit für den Fortbestand des Monopols und weniger Werbung entschieden. Inzwischen wollen die meisten Länder-Lottogesellschaften auf ein Internet-Angebot verzichten. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) verteidigte den Beschluss. Weder Breitensport noch Kulturförderung, die Lottogelder erhalten, dürften "unter die Räder kommen". Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) warnte, man könne sich nicht voll gegen moderne Technik wehren.

Nach Ansicht des Bremer Suchtforschers Prof. Gerhard Meyer macht Lotto-Spielen nur selten süchtig. Nur sechs Prozent der Menschen in Beratungsstellen für Glücksspielsucht hätten Probleme mit Lotto. Meyer sprach sich aber für ein staatliches Glücksspielmonopol aus, "weil der Spielerschutz so effektiver umzusetzen ist als über private Anbieter." Private seien stark auf Gewinnsteigerung ausgerichtet.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hatte das Verbot von Internetwetten scharf kritisiert. "Die Länder-Chefs zementieren ein verstaubtes Vorkriegs- Monopol und riskieren damit 55 000 Arbeitsplätze." Die Pläne ruinierten private Anbieter und vernichteten Jobs. Mit Wetten und Lotto im Netz würden 2,3 Milliarden Euro umgesetzt. Bis 2010 könne sich der Markt verdoppeln, wenn neue Medien nicht diskriminiert werden. Vom Ausbooten Privater profitieren die staatlichen Lotterien nur kurzfristig. Langfristig werde die ganze Branche leiden.

DPA DPA

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