Staatsvertrag

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RBB-Sitz in Berlin

Strengere Regeln: RBB scheitert in Karlsruhe mit Beschwerde gegen neuen Staatsvertrag

Die Länder Berlin und Brandenburg dürfen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) strengere Vorgaben zur Organisation machen. Der neue Staatsvertrag verletzt den Sender nicht in seiner Rundfunkfreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag erklärte. Die Verfassungsbeschwerde des RBB wurde zurückgewiesen. (Az. 1 BvR 2578/24)
RBB-Gebäude in Berlin

Bundesverfassungsgericht entscheidet über RBB-Beschwerde gegen Staatsvertrag

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat für Donnerstag (09.30 Uhr) seine Entscheidung über die Beschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen den RBB-Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin angekündigt. Der Sender sieht durch den seit dem Jahreswechsel 2023/2024 gültigen Vertrag seine Rundfunkfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2578/24)
Fernsehkameras

Weniger Radio- und Spartensender: Länder legen Reformplan für ARD und ZDF vor

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben ihren mit Spannung erwarteten Entwurf für einen Staatsvertrag mit Reformvorschlägen für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk vorgelegt. Wie die rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Freitag in Mainz mitteilte, sieht der Entwurf unter anderem eine Senkung der Zahl von Hörfunkprogrammen sowie rein digitalen Spartensendern vor.