Leise rieselt das Laub - da stellt sich die Frage: Wer muss eigentlich die feuchten Blätter wegräumen? Der Wohnungsbesitzer oder der Mieter? Und wenn das Laub vom Nachbargarten herüber weht, wer ist dann in der Pflicht?
Es wird Herbst - und langsam schütteln die Bäume ihr farbenprächtiges Blätterkleid ab. Das sieht zwar hübsch aus, ist aber spätestens dann nervig, wenn kein Dienstleister die Räumung des Gehwegs übernimmt, sondern man selbst kehren muss.
Aus rechtlicher Sicht dürfen Vermieter den Laubfege-Job an die Mieter weiterreichen. Allerdings ganz aus der Äffäre ziehen kann sich der Hausbesitzer nicht, er bleibt weiterhin in der Verantwortung und muss zumindest kontrollieren, ob der Mieter seiner Pflicht nachkommt.
Doch wer haftet, wenn es zu einem Unfall kommt? Und wo soll das Laub entsorgt werden? Unsere Fotostrecke gibt Antworten.