Nachhaftung für Atomausstieg: Beschwerde von Zweckverband scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Regelung zur Haftung für den Atomausstieg ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht nahm nach Angaben vom Dienstag die Beschwerde eines sogenannten Zweckverbands, zu dem sich neun Landkreise in Baden-Württemberg zusammenschlossen, nicht zur Entscheidung an. Der Verband befürchtete, im Extremfall für die Kosten des Rückbaus bestimmter Atomkraftwerke aufkommen zu müssen. (Az. 2 BvR 490/18)