Internetrecht Haftung für virenverseuchte E-Mails

Der Besitzer eines vireninfizierten PCs, der verseuchte Mails verschickt, kann unter Umständen haftbar gemacht werden. Das gelte aber vor allem für Unternehmen, schreibt das Fachmagazin "iX".

Auch wer unwissentlich Computerviren verbreitet, kann dafür haftbar gemacht werden, wie das IT-Magazin "iX" schreibt (Ausgabe 06/04). Dies gelte vor allem für Unternehmen, da sie in besonderem Maße zur Sicherung der eigenen IT-Anlagen verpflichtet seien. Wer fahrlässig handle und dadurch andere schädige, hafte dafür unter Umständen zivilrechtlich auf Schadensersatz.

Dies gelte zum Beispiel, wenn Firmen kontaminierte E-Mails an Privatpersonen verschickten. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Unternehmen vom Virenbefall Kenntnis hatten oder nicht. "Dieser Rechtspflicht entgeht nur, wer nachweisen kann, ausreichende und tagesaktuelle Vorkehrungen gegen Virenbefall und -verbreitung durch entsprechende Soft- und Hardware getroffen zu haben", erklärt Joerg Heidrich, "iX"-Autor und Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags.

Im Geschäft zwischen Unternehmen gelten derartige Verpflichtungen sowohl für die versendende Firma als auch für den Adressaten. Anders bei Privatpersonen: Hier bestehe eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Selbst- und Drittschutz nur sehr eingeschränkt, heißt es. Allenfalls in Einzelfällen, in denen ein besonders leichtfertiger Verstoß gegen Sicherheitsgebote erfolge, könne von einem Mitverschulden ausgegangen werden.

AP
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