Viele Privatanbieter werden bei Internetauktionen für ihre Produkte in Haftung genommen, weil sie die korrekte Formulierung für den Haftungsausschluss nicht kennen. Bei Ebay-Privatauktionen geht etwa jeder zweite Versuch einer Absicherung schief, weil die Anbieter nicht die Worte "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" benutzen, wie die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale am Montag mitteilte.
Häufig falsche Formulierung
Je teurer das Gerät, desto häufiger versuchten die Anbieter, die Haftung für eventuelle zukünftige Mängel auszuschließen. In vielen Fällen missglücke dieser Versuch jedoch. Sätze wie "kein Umtausch" oder "keine Garantie, keine Rücknahme" sind laut Verbraucherzentrale rechtlich ohne Bedeutung. Verkäufer, die eine andere als die korrekte Formulierung benutzten, müssten im Fall des Falles haften.
Für Mängel an der verkauften Ware können sie laut Verbraucherzentrale zwei Jahre lang in die Pflicht genommen werden. Bestehen allerdings offenkundige Mängel an einem gebrauchten Gerät, kann sich ein Privatauktionator einer Haftung nicht entziehen: Werden mangelhafte Geräte als "voll funktionsfähig" angepriesen, gelte dies als arglistige Täuschung, heißt es in der Mitteilung der Verbraucherschützer weiter. Grundsätzlich raten sie, die angebotene Ware so genau wie möglich zu beschreiben und gleichzeitig eine Gewährleistung mit der Formulierung "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" auszuschließen.