Die Bundesregierung will die Rechte der Gas- und Stromkunden stärken und die Haftung der Netzbetreiber für fahrlässig verursachte Versorgungsstörungen deutlich ausweiten. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für einen entsprechenden Verordnungsentwurf des Wirtschaftsministeriums. Danach wird nach Angaben des Ministeriums für den Kunden der Wechsel des Gas- und Stromlieferanten erleichtert. Darüber hinaus würden seine Informationsrechte ausgeweitet. Zudem wurde die Haftung der Netzbetreiber für Schäden, die den Kunden durch Versorgungsstörungen entstehen, erweitert. "So sollen Netzbetreiber künftig auch für mit einfacher Fahrlässigkeit verursachte Sachschäden haften und nicht wie bisher nur für grobe Fahrlässigkeit", teilte das Ministerium mit. Diese Haftung gelte bis zu maximal 5000 Euro gegenüber dem einzelnen Kunden im Störungsfall. Besonders profitieren würden Haushaltskunden und kleine Gewerbetreibende.
Gesetzliche Grundlage der Verordnung ist das neue Energiewirtschaftsrecht, das die Trennung von von Netzbetrieb und Energielieferung vorsieht. Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung zustimmen.
In die gleiche Richtung geht der in diesem Monat vorgelegt Entwurf der Bundesnetzagentur: er sieht Sanktionen für Mängel der Energieversorger vor. Ein darin enthaltener "Strafenkatalog" fordert für mangelhaften Service, überlange Wartezeiten und mangelhafte Zuverlässigkeit Zahlungen an die Kunden von bis zu 40 Euro je Fall. Mit seiner Einführung ist allerdings frühestens 2008 zu rechnen, wie eine Sprecherin der Behörde am Dienstag betonte. Sie bestätigte damit einen Bericht des Wirtschaftsmagazins "Euro".
30 Euro für geplatzen Termin
Ein nicht eingehaltener Termin mit dem Kunden soll die Energieversorger danach künftig 30 Euro kosten. Muss ein Kunde länger als acht Arbeitstage auf einen Neuanschluss warten, hat er Anspruch auf 25 Euro. Im Fall einer Stromunterbrechung von mehr als 18 Stunden ist sogar eine automatische Zahlung von 30 Euro ohne Aufforderung seitens der Kunden vorgesehen. 40 Euro werden danach fällig, wenn nach einer Lieferunterbrechung wegen ausbleibender Zahlungen das Licht nicht spätestens einen Tag nach Zahlungseingang wieder angeknipst wird.
Teuer wird es für die Unternehmen auch, wenn sie sich mit der Erstellung von Angeboten oder Reparaturen zu viel Zeit lassen. Bis der von der Bundesnetzagentur geplante "Strafenkatalog" in Kraft treten kann, ist es allerdings noch ein weiter Weg. Zur Zeit haben die Energieversorger Gelegenheit, zu dem 234-seitigen Entwurf der Behörde Stellung zu nehmen. Danach wird die Bundesnetzagentur ihren Entwurf noch einmal überarbeiten und anschließend der Bundesregierung als Grundlage für eine Verordnung zur Verfügung stellen.
Schlechte Qualität soll verhindert werden
Bei ihrem Entwurf für den "Strafenkatalog" hat sich die Behörde nach eigenen Angaben an der Praxis in anderen europäischen Ländern orientiert. Die geplanten Strafzahlungen richteten sich in der Regel am Durchschnitt der in Europa üblichen Bußen aus und enthielten zusätzlich einen "Sicherheitsabschlag", heißt es im Entwurf. Ziel sei es dabei nicht so sehr, die Servicequalität generell zu verbessern, sondern besonders schlechte Qualität im Einzelfall zu verhindern. Die Einführung eines derartigen "Strafenkatalogs" erscheine geboten, um zu verhindern, dass der wachsende Kostendruck zu unzulässigen Einsparungen bei erforderlichen Investitionen, Instandhaltungsmaßnahmen oder Serviceangeboten führe, hieß es bei der Behörde.