Ob Fanbahncard oder Wetten auf weiße Weihnacht: Um Kunden zum Kaufen zu bewegen, lassen sich Unternehmen die kuriosesten Aktionen einfallen. Eine erstaunliche juristische Karriere hat die Regenwette des Möbelhauses Mahler hingelegt, die am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird (BVerwG 8 C 7.13). Die Wette lautete: Fallen an einem bestimmten Tag in drei Wochen zwischen 12 und 13 Uhr am Stuttgarter Flughafen mindestens drei Millimeter Regen pro Quadratmeter, erhalten alle Kunden ihr Geld zurück, die im Aktionszeitraum für mehr als 100 Euro eingekauft haben. Eine schräge Idee, aber kann man machen. Oder etwa nicht?
Die baden-württembergischen Behörden hatten etwas dagegen. Sie stuften das Vorhaben des Möbelhauses als illegales Glücksspiel ein und verweigerten die Erlaubnis. Der gezahlte Kaufpreis sei als "Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance" anzusehen, argumentieren die Behörden. Das wiederum wollte das Möbelhaus nicht auf sich sitzen lassen. Schließlich sollten die Kunden ja nicht nur die Gewinnchance, sondern auch tatsächliche Ware erhalten.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gaben dem Unternehmen bereits Recht: Die Regenwette sei nicht als illegales Glücksspiel zu bewerten. Mittlerweile hat es der Fall, der bereits seit fast drei Jahren die Justiz beschäftigt, bis zu den obersten Verwaltungsrichtern der Republik geschafft. Rechtsanwalt Christian Mayer von der Kanzlei Noerr, der das Möbelhaus in dem kuriosen Fall vertritt, zeigt sich siegesgewiss. "Was das Möbelhaus vorhatte, war kein Spiel, sondern hatte einen ernsthaften wirtschaftlichen Zweck - nämlich Möbel verkaufen", sagt Mayer. Er hofft, dass die Richter grundsätzlich klarstellen, dass solche Werbeaktionen nicht als Spiel zu bewerten seien.
Auswirkungen auf WM-Angebote
Das würde auch für andere Firmen Rechtssicherheit schaffen. Gerade zur Weltmeisterschaft wimmelt es wieder nur so von Angeboten, die ebenfalls auf Glück basieren - nämlich beim Vorhersagen von Fußballergebnissen: Die Bahn bot eine Bahncard an, bei der man zwölf Monate geschenkt bekommt, wenn man den Weltmeister richtig tippt. Media Markt versprach seinen Kunden Geld zurück, sollten sie die richtige Finalpaarung vorhersagen. Und diverse Finanzinstitute lockten mit Extra-Zinsen für deutsche WM-Tore oder ähnliches.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht doch noch die Entscheidung der Vorinstanzen kippen, sähe es für solche Aktionen künftig schlecht aus, sagt Anwalt Mayer. Eine solche Entscheidung hielte er allerdings für weltfremd: "Außer Obst und Gemüse gibt es doch fast nichts mehr, was nicht irgendwer mit irgendeiner Aktion verknüpft."
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