Herr Valet, woran kann der Verbraucher schlechtes Fleisch erkennen?
Das ist gar nicht so einfach zu beantworten. Natürlich gibt es bestimmte Hinweise. Zum Beispiel, wenn Fleisch grau ist oder die Oberfläche schmierig. Aber meistens ist es ja so, dass dieses Fleisch nicht offen beim Metzger liegt, sondern mariniert oder verarbeitet wird. Wenn Sie es dann auch noch gebraten wird, ist es auf den ersten Blick kaum zu erkennen, ob das Fleisch noch in Ordnung war. Da fängt das Problem auch an.
Kann ich anhand der Lokalität erkennen, ob das Essen gut ist?
Man sollte sich genau anschauen, wie es um die Hygiene abseits vom Essen bestellt ist. Ist beispielsweise der Boden gepflegt oder sieht er unsauber aus. Das ist zwar spekulativ, aber wir haben Erfahrungen gemacht, dass es um die Fleischqualität nicht gut gestellt ist, wenn der Gesamteindruck eines Ladens zu wünschen übrig lässt.
Wie können die Rechte der Verbraucher gestärkt werden?
In Berlin-Pankow existiert bereits eine Liste, die die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung für den Verbraucher zugänglich macht. Auch in Hamburg sind Gespräche geplant. Denn nur eine breite Öffentlichkeit sorgt für Erfolge. Das haben schon die vielen Berichte um Analogkäse und Schinkenimitate gezeigt. Es gab schon über Jahre hinweg Beanstandungen bei Analogkäse oder Schinkenimitaten, allerdings nur anonym. Passiert ist nicht viel. Oftmals wurde nur eine geringe Strafe bezahlt oder eine Verwarnung ausgesprochen. Vor einiger Zeit haben wir eine Liste im Netz veröffentlicht, und innerhalb kürzester Zeit haben die Hersteller reagiert und eine Rezepturänderung durchgesetzt.
Hohe Kosten und lange Verfahrensdauer
Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben in den zurückliegenden Monaten über 100 Anfragen an Landesbehörden und Kommunen ausgewertet. Rund zwei Drittel der Anfragen waren Verbraucheranfragen, ein Drittel Anfragen der Verbraucherzentralen. Das Ergebnis: Oft sind Anfragen seitens der Verbraucher mit langen Wartezeiten und hohen Kosten verbunden. Bei den Anfragen der Verbraucherzentralen kam regelmäßig das umständliche und mit drei bis vier Monaten langwierige Verwaltungsverfahren des VIG zur Anwendung. In 17 von 65 Anfragen der Verbraucher wurden diese durch hohe Gebührenankündigungen davon abgehalten, ihre Anfrage weiter zu verfolgen. So wurde eine Anfrage zu Kontrollergebnissen von Kinderspielzeug mit 500 Euro geahndet.
Woran scheitert das Verbraucherinformationsgesetz?
Es ist wenig praxistauglich. Es sollte möglich sein, dass die Verbraucher auch direkt Informationen von den Herstellern einholen können. Ein Lebensmittelhersteller hat bisher immer die Möglichkeit, keine Angaben zu Inhalten zumachen. Der Verbraucher - und selbst wir als Verbraucherzentrale - haben dann keine Möglichkeit, Informationen über Grenzwertüberschreitungen direkt vom Hersteller zu bekommen.
Gibt es Projekte, die funktionieren?
In Dänemark gibt es ein so genanntes Smilie-System. So kann der Verbraucher schon am Eingang erkennen, ob ein Imbiss oder Restaurant in letzter Zeit untersucht wurde und wie die Untersuchung ausgefallen ist. Das sind sie aus Verbrauchersicht ein klares Stück weiter. Gerade in der Gastronomie mangelt es an Transparenz. Mit einem solchen System würden sich auch die Hersteller und Gastronome stärker um die Erfüllung der Auflagen sorgen. Immerhin wäre sonst für jeden zu lesen, dass es hier etwas zu bemängeln gibt. Der Hotel- und Gaststättenverband ist natürlich dagegen, weil er Befürchtungen hat, dass sich das schlecht auf das Geschäft auswirkt.
Der Jahresbericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz hat nun 130.000 Verstöße gemeldet. Knapp 2000 mehr als im Vorjahr. Warum sinkt die Zahl der Beanstandungen nicht?
Es ist jedes Jahr dasselbe. Mal sinkt die Beanstandungsquote, mal steigt sie wieder. Doch faktisch bleibt sie gleich. Das ist nicht einmal eine substanzielle Verbesserung. Wir brauchen einfach mehr Transparenz. Die kann nur unter dem Druck der Öffentlichkeit erreicht werden, wie das Projekt in Berlin-Pankow zeigt.
Was plant Schwarz-Gelb?
Verbraucher sollen besser informiert werden, was drin ist: Das Verbraucherinformationsgesetz soll nach dem Willen von Schwarz-Gelb nicht nur für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände wie Kosmetika gelten, sondern möglichst auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Darauf einigten sich die Fachpolitiker nach Teilnehmerangaben bei den Koalitionsverhandlungen. Endgültige Entscheidungen sind aber noch nicht gefallen.
Was kann ich tun, wenn ich glaube, dass der Metzger um die Ecke schlechtes Fleisch verkauft?
Sie müssen eine Anfrage bei der zuständigen Behörde stellen. Die schaut dann in die Unterlagen und wägt ab, ob sie die entsprechenden Informationen herausgeben darf. Das Ganze ist mit Kosten verbunden. Die variieren je nach Bundesland. Einen festen Satz gibt es nicht. So wurden von Verbrauchern schon bis zu 500 Euro für eine Auskunft verlangt.
Die Hersteller und Gastronomen haben dann immer noch das Recht, die Weitergabe von Informationen zu stoppen, weil theoretisch Betriebsgeheimnisse veröffentlicht werden könnten. Es gibt viele Möglichkeiten, die Ausführung des Gesetzes zu verhindern. Da muss der Gesetzgeber einfach nachlegen, denn in der Form bringt das nichts. Das ist nicht die Transparenz, die den Verbrauchern mit dem Gesetz versprochen wurde.