MASCHINENBAU Heftige Wortgefechte auf FAG-Hauptversammlung

Fürwahr eine turbulente Hauptversammlung: Stundenlang übten Kleinaktionäre Kritik am Abfindungsangebot der INA-Holding Schaeffler KG.

Heftige Wortgefechte haben am Mittwoch die außerordentliche Hauptversammlung des Wälzlagerherstellers FAG Kugelfischer in Schweinfurt bestimmt. Stundenlang übten Kleinaktionäre Kritik am Abfindungsangebot der INA-Holding Schaeffler KG. Das Herzogenauracher Unternehmen hielt zuletzt mehr als 95 Prozent an FAG und kann damit den so genannten Squeeze out durchführen. Die verbliebenen Minderheitsaktionäre sollten mit zwölf Euro je Aktie abgefunden werden. Bis zum späten Nachmittag war es jedoch nicht zu der geplanten Abstimmung über den Beschluss gekommen.

Wachstum durch Übernahme

Vor rund einem Jahr hatte der spektakuläre Übernahmekampf für Schlagzeilen gesorgt. Das Familienunternehmen INA stieg durch die Übernahme mit 54.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 6,7 Milliarden Euro zur weltweit zweitgrößten Wälzlager-Gruppe auf.

Von Beginn an tumultös

Die Hauptversammlung des Schweinfurter Wälzlagerherstellers hatte mit einem Tumult begonnen. Mit lautstarken Zwischenrufen hatte ein Aktionär immer wieder die Abwahl des Versammlungsleiters und Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Rolf Koerfer gefordert. Der Störer wurde schließlich des Saales verwiesen und vom Werksschutz vor die Tür begleitet. Das Abfindungsangebot des einstigen Konkurrenten INA sei ein Betrugsangebot, ein Skandal, tönte ein Kleinaktionär aus dem Publikum. »Viel zu niedrig, sie wollen uns wohl über den Tisch ziehen«, beschwerte sich ein anderer. Generelle Bedenken gegen das Verfahren des Squeeze out meldete die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SDK) an. Außerdem sei das Bewertungsgutachten zur angemessenen Höhe der Abfindung ein Gefälligkeitsgutachten. »Das Gutachten ist das Papier nicht wert, auf dem es steht«, klagte SDK-Vertreter Markus Kienle.

Anfechtungsklagen erwartet

Kleinaktionäre kündigten Anfechtungsklagen an. Das Vollmachtsformular der Deutschen Bank, die das Stimmrecht für den Mehrheitsaktionär wahrnahm, habe keinen Weisungsauftrag enthalten wie es das Wertpapierhandelsgesetz vorschreibe. Es sei außerdem bereits ein Verfahren bezüglich der Höhe der Barabfindung vor Gericht anhängig.

Ausschluss der Minderheitsaktionäre 'logisch'

FAG-Vorstandschef Jürgen Geißinger, der gleichzeitig Vorsitzender der INA-Geschäftsführung ist, betonte hingegen die Angemessenheit des Abfindungsangebots. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre sei der logische Abschluss der Übernahme. »Wir sind uns sicher, dass dies der richtige Schritt ist, um sich auch künftig selbstbewusst und zielsicher im internationalen Wettbewerb bewegen zu können«, sagte Geißinger. FAG werde als eigenständiges Unternehmen mit eigenem Markenauftritt und Sitz in Schweinfurt weiter bestehen, aber die Vorteile eines starken Verbundes nutzen können.