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Medienbericht Schlecker zahlt wohl Millionen an Insolvenzverwalter

Der Verdacht steht im Raum: Anton Schlecker soll Privatvermögen vor der Insolvenz gerettet haben. Nun soll der Ex-Drogeriekönig bereit sein, eine hohe Summe an den Insolvenzverwalter zu zahlen.

Die Familie von Anton Schlecker soll nach Informationen der "Lebensmittelzeitung" rund 10 Millionen Euro an die Insolvenzverwaltung der Ex-Drogeriemarktkette zahlen. Die Branchenzeitung berichtete unter Berufung auf informierte Kreise, Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz und Familie Schlecker hätten sich im Rahmen von Vermögensanfechtungen bereits mündlich auf diese Summe geeinigt.

Ein Sprecher von Geiwitz kommentierte dies auf Anfrage nicht. Der Insolvenzverwalter sei weiter zuversichtlich, dass es bald zu einer Einigung komme, sagte dieser lediglich. Den "Stuttgarter Nachrichten" sagte Geiwitz: "Wir haben uns noch nicht geeinigt." Es gebe noch "keinen juristisch verwertbaren Vertrag".

Das Geld reicht nicht

Der Insolvenzverwalter sagte dem Blatt weiter: "Ich bin auf dem Weg, meine Ansprüche so durchzusetzen, wie ich mir das vorgestellt habe". Die Gläubiger dürfen sich demnach aber wohl keine großen Hoffnungen machen: "Das Geld geht zwar natürlich nicht in meine Kasse, aber große Quotenzahlungen sind dadurch trotzdem nicht zu erwarten", so Geiwitz weiter.

Den Gläubigerforderungen von mehr als einer Milliarde Euro wird die bei der Einigung zu holende Summe wohl nicht annähernd entsprechen können. Geiwitz hatte bereits im vergangenen Jahr sogenannte drohende Masseunzulänglichkeit bei Gericht angezeigt. Dennoch wäre die Einigung ein weiterer großer Meilenstein im Fall Schlecker. Vor gut einem Jahr, als Anton Schlecker Insolvenz anmeldete, hatte seine Tochter Meike Schlecker gesagt, dass kein Geld mehr da sei.

Geiwitz drohte mit Anfechtung

Nach monatelanger Prüfung hatte Geiwitz im Januar bekanntgegeben, dass er Vermögensübertragungen von Anton Schlecker an seine Familienangehörigen anfechten wolle. Geiwitz hatte sich optimistisch gezeigt, noch im Januar einen Vergleich mit der Familie erzielen zu können.

Firmengründer Anton Schlecker haftet im Insolvenzverfahren auch mit seinem gesamten Privatvermögen. Denn er hatte die pleitegegangene Kette als "eingetragener Kaufmann" geführt. Insolvenzverwalter Geiwitz hat die Pflicht, alles zurückzuholen, was Teil der Insolvenzmasse sein könnte - auch mögliche unrechtmäßige Schenkungen an die Familie.

Die Schlecker-Pleite hatte letztendlich rund 25.000 Menschen in Deutschland um ihren Job gebracht. Weiterhin sind viele von ihnen auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.

swd/DPA DPA

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