Die Bundesbürger können künftig auch an Samstagen bis 20.00 Uhr einkaufen. Am 1. Juni tritt das Gesetz zur Verlängerung der Ladenschlusszeiten in Kraft. Danach dürfen Geschäfte an Samstagen vier Stunden länger als bisher und damit ebenso lange wie in der Woche öffnen. Für die Beschäftigten im Einzelhandel legt das Gesetz zugleich den Anspruch auf einen freien Samstag im Monat fest.
Erst schrittweise durchsetzen
Nach Einschätzung des Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels (HDE) werden sich die längeren Öffnungszeiten aber erst schrittweise durchsetzen. Viele Geschäftsleute würden an den ersten Samstagen zunächst um 18.00 Uhr schließen und erst in den umsatzstarken Monaten von Herbst an die neuen Freiheiten in größerem Umfang nutzen.
Gewerkschaften gegen Lockerung
Bisher müssen die Geschäfte samstags um 16.00 Uhr schließen und dürfen nur an den vier Adventssamstagen vor Weihnachten bis 18.00 Uhr geöffnet haben. Die Gewerkschaften lehnen die Lockerung der Ladenschlusszeiten nach wie vor vehement ab. Der Handel kämpft schon lange für eine Liberalisierung.
Auch andere Ladenschlussgesetze fallen
Mit der Ladenschlussreform fällt zugleich die bisherige Regelung, dass Läden vor verkaufsoffenen Sonntagen bereits um 14.00 Uhr schließen müssen. Außerdem werden die Vorschriften für das Friseurhandwerk aus dem Ladenschlussgesetz gestrichen. Damit werden Friseurbetriebe mit anderen Dienstleistungsbetrieben gleichgestellt, die ebenfalls nicht an Ladenschlusszeiten gebunden sind, solange sie nicht in größerem Umfang Ware an die Allgemeinheit verkaufen.