Jüngere Arbeitnehmer müssen sich auf weitere Abstriche bei der gesetzlichen Rente einstellen und auch das Rentenniveau wird langfristig weiter sinken. Allerdings winken vielen Bürgern von 2005 an Steuerentlastungen bei ihren Beiträgen zur Altersvorsorge. Das sehen die Pläne der Bundesregierung vor, welche das Bundeskabinett in Berlin am Mittwoch billigte. Die Union ließ offen, ob sie den Gesetzesvorhaben - die nun ins Parlament kommen - zustimmt.
"Großer Schritt zur Stabilisierung"
Sozialministerin Ulla Schmidt sagte, das Programm mache die Renten "für die Jüngeren bezahlbar und für die Älteren verlässlicher". Sie sprach von einem "großen Schritt zur Stabilisierung der Rentenversicherung". Finanzminister Hans Eichel sagte zu seinem Teil des Gesetzentwurfs, die Entlastungen bei der Rentenbesteuerung erhöhe für Arbeitnehmer den Spielraum für private Altersvorsorge. Ein Großteil der Rentner sei von der künftigen Besteuerung der Auszahlungen nicht betroffen.
Schmidt warb dafür, die Reformen gemeinsam mit der Union anzupacken. Sie werde dazu auf die Opposition zugehen. Der CDU- Rentenexperte Andreas Storm sagte, ob es einen Kompromiss geben werde, sei "völlig offen". Es fehle bei den Regierungsplänen eine "starke Familienkomponente".
Ab 2005 wieder Rentenerhöhungen
Schmidt versicherte, Rentner müssten keine Angst haben, dass es zu Minusrunden komme. Eine Sicherungsklausel verhindere dies. Durch die Beibehaltung des Rentenanpassungstermins zum 1. Juli eines Jahres können die 19,5 Millionen Rentner nach der Nullrunde im kommenden Jahr von 2005 an wieder mit Rentenerhöhungen rechnen. Allerdings soll ein Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel, der das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern berücksichtigt, die Rentenkassen stärker entlasten und sie von Konjunkturflauten unabhängiger machen.
Die Möglichkeit zur Frühverrentung mit 60 Jahren soll vorzeitig beendet, rentensteigernde Anrechnungszeiten für Gymnasiasten und Studenten von 2008 an gestrichen werden. Die Finanzreserve der Rentenkasse, die 2004 zur Vermeidung einer Beitragssatzerhöhung auf 20 Prozent einer Monatsausgabe abgeschmolzen wird, soll bis 2009 wieder auf 150 Prozent aufgestockt werden. Schmidt betonte, die Rentenbeiträge könnten damit langfristig stabil gehalten werden: Bis 2020 unter 20 Prozent, bis 2030 unter 22 Prozent.
Beiträge zur gesetzlichen Renten werden freigestellt
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden nach den Gesetzentwürfen von 2005 an schrittweise von der Besteuerung freigestellt. Die im Gegenzug geplante Besteuerung der Renten wird einen Großteil der Ruheständler gar nicht oder nur wenig belasten. Die Standardrente, die Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen nach 45 Versicherungsjahren erhalten, bleibt steuerfrei. Erst ab 1 575 Euro im Monat beginnt die Steuerpflicht, wenn es neben der Rente keine anderen Einkünfte gibt. Der Besteuerungsanteil steigt bis 2020 auf 80 Prozent. 2040 ist dann die steuerliche Gleichstellung von Pensionen und Renten erreicht. Nach Eichels Angaben führt das neue Recht nur bei 3,3 Millionen von den derzeit 14,2 Millionen steuerpflichtigen Rentnern zu Einbußen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass das Steuerprivileg für Kapitalversicherungen bei Neu-Verträgen von 2005 an wegfällt. Zugleich wird die steuerliche Förderung der Riester-Rente zur privaten Altersvorsorge vereinfacht. Geplant sind einfachere Antragsverfahren. Die Zahl der Zertifizierungskriterien wird von elf auf fünf verringert. Damit soll die Privatvorsorge mit bislang erst fünf Millionen Riester-Verträgen angekurbelt werden.