Rentensplitting
Müssen sich Paare ihre Rentenpunkte bald teilen?

Ein Rentensplitting könnte die bisherige Witwen- und Witwerrente ersetzen
Ein Rentensplitting könnte die bisherige Witwen- und Witwerrente ersetzen
© insta_photos / Getty Images

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Die Rentenkommission diskutiert offenbar eine Rentensplitting-Pflicht für Paare. Das hätte weitreichende Konsequenzen für die Ansprüche von gesetzlich Versicherten.

Noch tagt die Rentenkommission der Bundesregierung im Geheimen. Doch mögliche Vorschläge für die anstehende Rentenreform sickern schon vorab durch. Laut einem Bericht des „Handelsblatts“ diskutieren die Experten auch über die Einführung eines obligatorischen Rentensplittings für Paare. 

Eine Pflicht zum Rentensplitting hätte weitreichende Konsequenzen für die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie würde dafür sorgen, dass beiden Partnern automatisch je die Hälfte der gemeinsam erarbeiteten Rentenpunkte zugeschrieben werden. Derzeit ist es so, dass der Partner, der mehr arbeitet und verdient, auch mehr Rentenpunkte erwirbt. Das führt de facto dazu, dass viele Frauen geringere Rentenansprüche erwerben als ihre Männer.

Ersetzt Rentensplitting die Witwenrente?

Die Rentenkommission soll ihre Vorschläge Ende Juni vorstellen. Ob das Rentensplitting am Ende wirklich mit auf der Liste steht, ist noch unklar. Einführen ließe es sich wohl mit gewissen Übergangsfristen und unter Gewährung von Bestandsschutz für bestehende Witwen- und Witwerrenten. Sollte die Rentensplitting-Pflicht umgesetzt werden, dürfte es auch das Aus der Witwenrente und Witwerrente in ihrer jetzigen Form bedeuten. Denn das Splittingmodell ist als Ersatz für die Hinterbliebenenrente gedacht. 

Schon heute können Paare unter bestimmten Bedingungen freiwillig ihre Rentenansprüche splitten. Dafür müssen sie aber auf die spätere Zahlung einer Witwen- und Witwerrente verzichten. In der Praxis ist diese Option, die auch eingetragenen Lebenspartnern offensteht, für viele nicht lohnenswert und wird daher nur wenig genutzt. Die Deutsche Rentenversicherung rät Paaren, sich dazu individuell beraten zu lassen. 

Ökonomen haben sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, die Witwenrente durch ein Rentensplitting zu ersetzen. So forderten die Wirtschaftsweisen 2023 in ihrem Jahresgutachten, das Rentensplitting zum Standard zu machen. Ziel sei es dabei, die Anreize für Frauen zu erhöhen, mehr zu arbeiten, schrieben die Ökonomen.

Die Logik dahinter: Im aktuellen Modell lohnt sich Mehrarbeit für den schlechter verdienenden Partner aus Rentensicht oft nicht, weil das eigene Einkommen (beziehungsweise die eigene Rente) auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird (mehr dazu lesen Sie hier). Fällt die Aussicht auf eine lukrative Witwenrente oder Witwerrente weg, lohnt es sich hingegen mehr, selbst höhere Rentenansprüche aufzubauen.