Deutschland braucht Nachwuchs – allein schon, damit diese die staatliche Rentenkasse füllen. Aktuell kommen auf rund 36 Rentner in etwa 100 Angestellte, in zehn Jahren werden es 47 Rentner sein. Nur Japan hat eine noch schlimmere Quote.
Doch Kinder sind nicht nur finanziell eine Belastung, solange sie klein sind. Da die Eltern - meist die Mütter - meist weniger arbeiten, fällt auch die Rente schmaler aus. Der Gesetzgeber will diese Ungerechtigkeit mit zusätzlichen Rentenpunkten abfedern. Allerdings müssen Eltern dazu einen Antrag stellen (den bekommen Sie hier bei der Deutschen Rentenversicherung). Zeitlich können sich Eltern Zeit lassen bis zur Rente. Die Experten der "Stiftung Warentest" empfehlen aber, sich früh um den Antrag zu kümmern, auch um einen Überblick über die eigenen Finanzen im Alter zu haben.
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Aber lohnt sich das überhaupt? In der aktuellen Ausgabe von "Test" werden die wichtigsten Fragen geklärt. So zeigt sich: Die Kindererziehungszeit erhöht die Rente in etwa so, als ob "Mutter oder Vater nach der Geburt durchschnittlich verdient und zusammen mit einem Arbeitgeber Beiträge gezahlt" hätten, so die Experten. Für Kinder, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, läuft die Erziehungszeit 30 Monate, für Kinder, die später geboren wurden, sind es sogar 36 Monate. Wichtig: Eltern, die in der Erziehungszeit arbeiten gehen, bekommen die Rentenpunkte zusätzlich. Allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze.
Erziehungszeit und Rente
Anspruch haben fast alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 30 bzw. 36 Monaten versorgt haben. Das gilt auch für Adoptiv- oder Pflegeeltern. Die Erziehungszeit wird nicht nur bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, sondern auch bei der Beamtenversorgung oder kirchlichen Versorgung. Darüber hinaus gilt sie auch für Selbstständige, die nicht in die Rentenversicherung versichert sind. Allerdings: Die Erziehungszeit gilt nur einmal pro Kind, Eltern können sie aufteilen oder nur für ein Elternteil anrechnen lassen.
Doch nicht alle bekommen die Rentenpunkte: Top-Verdiener gehen leer aus. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen (brutto) Rentenbeiträge gezahlt werden. Im Westen liegt dieser Betrag bei 7100 Euro, im Osten bei 6700 Euro. Ab einem Einkommen von rund 3640 Euro (Westen) bzw. 3420 Euro (Osten) erhalten Beschäftigte nicht mehr die vollen Ansprüche für die Erziehungszeit. Je mehr die Eltern verdienen, um so weniger bekommen sie. Allerdings können die Partnerinnen und Partner auswählen, wer die Erziehungszeit beantragt. Verdient ein Partner besonders viel, der andere aber recht wenig, ist dort die Elternzeit wohlmöglich lohnenswerter. "Nicht rentenversicherte Selbstständige, wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte erhalten die vollen Ansprüche aus der Kindererziehung unabhängig von der Höhe des Verdienstes", so die Experten von der Stiftung Warentest.
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So viel Geld gibt es vom Staat
In einer Übersichtstabelle haben die Warentester errechnet, wie hoch die Beträge pro Kind ausfallen: So erhalten Eltern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, rund 2,5 Rentenpunkte. Für alle Kinder, die später geboren wurden, gibt es 3 Punkte. Dies erhöht die Rente monatlich aktuell um 85 Euro (West) bzw. 84 Euro (Ost) beim ersten Kind, das vor 1992 geboren wurde. Beim zweiten Kind wären es dann 167 Euro (Ost) und 171 Euro (West), beim dritten Kind 251 Euro (Ost) und 256 Euro (West). Kinder, die nach 1992 geboren wurden, erhöhen die Rente monatlich um 100 Euro (Ost) bzw. 103 Euro (West), ab dem zweiten Kind erhöht sich die monatliche Rente des Elternteils um 201 Euro (Ost) bzw. 205 Euro (West).
Alle Infos zur Kindererziehungszeit finden Sie in der aktuellen Ausgabe von Test oder gegen Gebühr unter www.test.de.
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