Arbeitsstunde

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Grundschulkinder vor einer Schule

Zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht

Zwei Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt sind erfolgreich gegen die vor zwei Jahren neu eingeführte zusätzliche Arbeitsstunde vorgegangen. Die sogenannte Vorgriffsstundenregelung ist unwirksam, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Die Landesregierung habe die Zusatzstunde nicht per Verordnung einführen dürfen - auch inhaltlich sei sie rechtswidrig. (Az. 2 CN 1.24 u. a.)
Bauarbeiter in Pforzheim

Studie: Deutsche arbeiten viel weniger als Bewohner anderer Wirtschaftsnationen

Die Deutschen arbeiten einer aktuellen Studie zufolge deutlich weniger als die Menschen in den meisten anderen vergleichbaren Ländern. Im Jahr 2023 leistete jeder Erwerbstätige in Deutschland im Schnitt insgesamt 1036 Arbeitsstunden, wie aus einer am Sonntag veröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht. Im Vergleich aller 38 Mitgliedsstaaten der OECD-Gruppe, zu der wirtschaftsstarke Nationen gehören, landete Deutschland damit auf dem drittletzten Platz.
Beschäftigte in der Gastronomie

Arbeitsvolumen in Deutschland geht erstmals seit der Corona-Pandemie zurück

Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland ist im vergangenen Jahr erstmals seit dem Corona-Jahr 2020 wieder gesunken. Wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) in Nürnberg am Dienstag mitteilte, ging das Arbeitsvolumen 2024 verglichen mit 2023 um 0,1 Prozent auf rund 61,4 Milliarden Stunden zurück. Dabei legte die Zahl der Beschäftigten leicht um 71.000 Menschen zu.
Justitia

Zusätzliche Arbeitsstunde für Grundschullehrer in Bayern unwirksam

Eine in Bayern 2020 von der Landesregierung eingeführte Regelung für eine zusätzliche Arbeitsstunde für Grundschullehrkräfte ist unwirksam. Mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil gab der bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Normenkontrollantrag einer Grundschulleiterin statt. Allerdings eröffnete das Gericht dem Freistaat die Option für einen rückwirkenden Neuerlass zu der Mehrarbeit. Dafür müsse aber nach den gesetzlichen Vorgaben ein vorübergehender Personalbedarf bestehen oder bestanden haben.