Flugverspätung

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Check-in, hier in Berlin

Flugverspätung wegen langer Abfertigung: EU-Gericht urteilt zugunsten der Passagiere

Im Rechtsstreit über einen verspäteten Flug wegen der überlasteten Sicherheitskontrolle an einem anderen Flughafen hat das Gericht der Europäischen Union zugunsten der Passagiere entschieden. Wenn die Airline freiwillig auf noch nicht abgefertigte Passagiere eines früheren Flugs wartet, muss sie den Passagieren eines nachfolgenden, dadurch deutlich verspäteten Flugs einen Ausgleich zahlen. Sie könne sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, entschied das Gericht in Luxemburg am Mittwoch. (Az. T-656/24)
Passagiere am Flughafen BER

EU-Parlament stellt sich gegen Abschwächung von Ansprüchen bei Flugverspätung

Das Europaparlament hat sich gegen eine Abschwächung der Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen gestellt. Die Abgeordneten des Verkehrsausschusses verabschiedeten am Montag in Brüssel fast einstimmig einen entsprechenden Entwurf, mit dem sie nun in die Verhandlungen mit den 27 EU-Regierungen gehen. Diese hatten sich für eine Anhebung der Schwelle für eine Entschädigung ausgesprochen.
Flughafen in Frankfurt am 28. April

EU-Länder wollen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung schwächen

Eine Mehrheit der 27 EU-Länder hat sich dafür ausgesprochen, den Anspruch auf Entschädigungen bei verspäteten Flügen zu schwächen. Nach stundenlangen Verhandlungen einigten sich die EU-Verkehrsministerinnen und -minister am Donnerstag in Luxemburg auf einen Kompromiss, mit dem sie die Schwelle für eine Entschädigung anheben wollen. Endgültig beschlossen sind die Änderungen nicht, sie gehen nun in die Beratungen mit dem Europaparlament.