Untervermietung

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Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof verbietet Untervermietung für finanziellen Gewinn

Ein Mieter darf mit der Untervermietung seiner Mietwohnung keinen Gewinn erzielen, der über seine eigenen Aufwendungen hinausgeht. Das gilt nicht als berechtigtes Interesse, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Zugrunde lag ein Fall aus Berlin: Der Mieter zahlte weniger als 500 Euro Miete, vermietete die Wohnung aber für fast das Doppelte unter. (Az. VIII ZR 228/23)
Wohnhäuser in Berlin

Bundesgerichtshof entscheidet über Untervermietung mit hohem Gewinn

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Mittwoch (12.00 Uhr) über die Zulässigkeit einer lukrativen Untervermietung. Ein Mieter aus Berlin zahlte etwa 500 Euro Miete, vermietete die Wohnung aber für fast das Doppelte unter. Die Mietpreisbremse sieht vor, dass für die Wohnung höchstens 748 Euro Kaltmiete verlangt werden dürfen. (Az. VIII ZR 228/23)
Wohnhäuser in Berlin

500 Euro monatlicher Gewinn aus Untermiete: Berliner Wohnungsstreit beschäftigt BGH

Wohnraummangel und steigende Mieten beschäftigen nicht mehr nur Wohnungssuchende, sondern inzwischen auch das höchste Zivilgericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte am Mittwoch über eine Konstellation, die gerade in den Großstädten immer häufiger wird: die Untermiete. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Mieter die Wohnung mit finanziellem Gewinn untervermieten darf. (Az. VIII ZR 228/23)