Untervermietung

Artikel zu: Untervermietung

stern Logo

Mietrecht Wer unerlaubt untervermietet, fliegt raus

Damit man einen Teil seiner Wohnung an jemand anderes weitervermieten kann, braucht man die Erlaubnis des Vermieters - sonst droht die fristlose Kündigung. Ein Urteil des Berliner Landgerichtes bestätigt nun diese Regelung.