Untervermietung

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Wohnhäuser in Berlin

500 Euro monatlicher Gewinn aus Untermiete: Berliner Wohnungsstreit beschäftigt BGH

Wohnraummangel und steigende Mieten beschäftigen nicht mehr nur Wohnungssuchende, sondern inzwischen auch das höchste Zivilgericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte am Mittwoch über eine Konstellation, die gerade in den Großstädten immer häufiger wird: die Untermiete. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Mieter die Wohnung mit finanziellem Gewinn untervermieten darf. (Az. VIII ZR 228/23)
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Mietrecht Wer unerlaubt untervermietet, fliegt raus

Damit man einen Teil seiner Wohnung an jemand anderes weitervermieten kann, braucht man die Erlaubnis des Vermieters - sonst droht die fristlose Kündigung. Ein Urteil des Berliner Landgerichtes bestätigt nun diese Regelung.