In Paris ist der Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung nach der unerlaubten Untervermietung über die Plattform Airbnb zur Zahlung von mehr als 221.000 Euro verurteilt worden.
Zwischen 2016 und 2020 hatte der Mann die Wohnung 329 Mal untervermietet und rund 198.000 Euro kassiert, die Summe muss er nun nach dem Urteil den Besitzern der Wohnung überweisen, wie die Zeitung "Le Figaro" berichtete. Dazu kommen 11.370 Euro Mietrückstand, weil der Mann trotz der sprudelnden Einnahmen die eigene Miete nicht vollständig zahlte. Zudem wurden in der Wohnung Reparaturen für 11.500 Euro fällig, die er laut Gericht ebenfalls berappen muss.
Keine schriftliche Zustimmung eingeholt
Den Besitzern fiel im Juni 2020 auf, dass ihre Wohnung im sechsten Arrondissement in der Pariser Innenstadt als Airbnb-Quartier missbraucht wurde. Von ihnen angeforderte Daten der Vermittlungsplattform belegten, dass die Wohnung an insgesamt 1114 Tagen für einen Preis von durchschnittlich 178 Euro pro Tag vermietet wurde. Sie selbst hatten eine Monatsmiete von 1380 Euro kalt verlangt. Für das Urteil stützten sich die Richter auf eine Klausel im Mietvertrag, nach der eine Untervermietung der schriftlichen Zustimmung der Besitzer bedarf. Diese lag nicht vor.
Was du wissen musst, wenn du deine Wohnung auf Airbnb vermieten willst

Wer in seiner Wohnung ein Zimmer vermieten möchte, braucht keine Genehmigung - sofern die Fläche des Zimmers weniger als die Hälfte der Wohnung ausmacht. In diesen Fällen ist laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine gebührenfreie Anzeige zur Erlangung einer Registriernummer beim zuständigen Bezirksamt erforderlich, die seit 1. August beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums immer öffentlich sichtbar angegeben werden muss.
Die kurzzeitige Vermietung der ganzen Wohnung müssen die Bezirksämter genehmigen. Privatpersonen haben im Regelfall einen Anspruch auf eine Genehmigung zur kurzzeitigen Vermietung ihres Hauptwohnsitzes. Das Gesetz sieht insoweit kein Tageslimit vor. Für die Vermietung des Zweitwohnsitzes können Gastgeber eine Genehmigung zur Vermietung von maximal bis zu 90 Tagen im Jahr erhalten. Auch hier erhält der Gastgeber zusätzlich zur Genehmigung eine Registriernummer, die ab dem 1. August beim Bewerben des Inserates angegeben werden muss.
Der Mieter und Airbnb verstießen außerdem gegen die französische Vorschrift für Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern, nach der Mietwohnungen höchstens 120 Tage im Jahr touristisch untervermietet werden dürfen. Die Plattform hätte das Mitgliedskonto des Mieters daher eigentlich blockieren müssen.

Sehen Sie im Video: Überwachungskameras sind inzwischen klein, unauffällig und günstig. Es ist also nicht verwunderlich, dass hin und wieder Berichte von heimlicher Überwachung in Airbnb-Apartments auftauchen. Ob Störgeräusche oder Lichtreflexionen: Mit diesen Tipps finden Sie die unerwünschten Kameras.