Die EU-Agrarminister haben nach Angaben aus Kommissionskreisen eine Einigung über die Weinmarktreform erzielt. Die EU-Kommission hatte kurz zuvor einen Kompromissvorschlag vorgelegt, in dem sie Deutschland und anderen Kritikern ihres ursprünglichen Reformansatzes weit entgegenkam.
Zuckerzusatz bleibt grundsätzlich erlaubt
So soll der in Deutschland übliche Zuckerzusatz beim Gärprozess mit geringfügigen Einschränkungen erlaubt bleiben. Das war vor allem für Deutschland als großes nordeuropäisches Anbauland wichtig. In den sonnenärmeren nördlichen Regionen reicht der natürliche Zuckergehalt der Trauben oft nicht aus, um einen Alkoholgehalt von zwölf oder dreizehn Prozent zu erreichen. Der Grad an Alkohol darf mit Zucker nach dem letzten Entwurf aber nur noch um maximal 3,0 Prozentpunkte statt bisher 4,5 Prozentpunkte gesteigert werden.
Aber auch die Pläne der Kommission, die hochsubventionierte Überschussproduktion in Europa einzuschränken, wurden von den Landwirtschaftsministern weitgehend abgewürgt. Die Reform zielt darauf ab, die rund 1,3 Milliarden Euro Steuergelder im Jahr für den Sektor sinnvoller auszugeben. Sie soll am 1. August 2008 in Kraft treten.
Massiver Widerstand aus Deutschland
EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel sah sich mit ihrem Vorschlag massivem Widerstand aus den drei größten EU-Ländern Deutschland, Frankreich und Italien gegenüber.
Die geplante Reform sieht außerdem vor, die insgesamt 3,6 Millionen Hektar Weinanbaufläche in der EU um 175.000 Hektar zu reduzieren. Die Winzer können eine Rodungsprämie für drei Jahre erhalten, die stufenweise abnimmt. Die EU-Mitgliedsländer können zudem einen Teil der EU-Gelder für den Weinbau in eigener Regie einsetzen, um die Umstrukturierung der Betriebe oder den Absatz des heimischen Weins im Ausland zu fördern.