Wie die Wettbewerbshüter am Mittwoch in Bonn mitteilten, wurde der zum E.ON-Konzern gehörenden Thüringer Energie AG (TEAG) aufgegeben, die derzeitigen Netznutzungsentgelte so zu senken, dass eine Erlösminderung von etwa zehn Prozent erreicht wird.
Wichtige Signalwirkung
Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte, dies sei die erste Missbrauchsverfügung im Rahmen der Ende Januar 2002 eingeleiteten zehn förmlichen Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Netznutzungsentgelte. Ziel aller Verfahren sei eine substanzielle Senkung der Netznutzungsentgelte, die wegen ihrer Höhe derzeit das Haupthindernis für wirksamen Wettbewerb auf den Strommärkten darstellen. Von der getroffenen Entscheidung erwarte das Amt eine wichtige Signalwirkung.
Kostenkalkulation überprüft
Das Bundeskartellamt hat nach den Angaben Böges im Fall TEAG erstmals die Kostenkalkulation eines betroffenen Unternehmens überprüft. Dabei habe sich der Verdacht missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte bestätigt. So erhöhe der Ansatz kalkulatorischer Kosten wie zum Beispiel einer Eigenkapitalverzinsung auf der Basis von Tagesneuwerten sowie der Ansatz eines Wagniszuschlages die Netzkosten erheblich. Solche kalkulatorische Positionen machen etwa 80 Prozent des Senkungspotenzials aus. Auch habe TEAG dem Netz Werbekosten zugeordnet, die nach Auffassung des Bundeskartellamtes nicht von den Netznutzern zu tragen seien und eine Quersubventionierung zu Gunsten des Vertriebs bedeuteten.
Die Entscheidung des Kartellamtes wurde für sofort vollziehbar erklärt. Gegen sie ist Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf möglich.