Herr Heimler, wie oft essen Sie Nürnberger Rostbratwurst?
Die könnte ich jeden Tag essen, wenn Sie mich so fragen. Für mich ist das einfach die einzig richtig köstliche Bratwurst. Ansonsten esse ich keine Bratwurst, nur Nürnberger Bratwürste, weil die eben so würzig sind. Weil sie so knusprig und so schmackhaft sind.
Wohl auch deshalb sind Sie der Vorsitzende des Schutzverbands Nürnberger Bratwürste. Wie kam es dazu?
Im Jahr 1998 haben wir zusammen mit der Stadt Nürnberg unseren Verein gegründet. Die Stadt ist nicht nur Gründungsmitglied, sondern bis heute auch Mitglied unseres Vereins. Weitere Gründungsmitglieder sind die Fleischer-Innung in Nürnberg und die vier großen Hersteller aus Nürnberg, die in ihren Werken Nürnberger Rostbratwürste produzieren. Zu Beginn war ich der zweite Vorsitzende des Vereins.

Zur Person
Rainer Heimler ist Rechtsanwalt in Fürth. Außerdem ist er Gründungsmitglied des Schutzverband Nürnberger Bratwürste und seit 2014 dessen 1. Vorsitzender.
Was ist der Zweck des Vereins?
In unserem Verein sind auch die handwerklichen Metzgerbetriebe durch die Mitgliedschaft in der Innung vertreten. Gemeinsam verfolgten wir das Ziel, einen Prozess zu initiieren, um den Schutz der Nürnberger Bratwurst zu erreichen. Dieses Ziel wurde 2003 erreicht, als wir EU-weiten Schutz für die Nürnberger Bratwurst erhielten. Das bedeutet, dass nur die Produkte, die im Stadtgebiet von Nürnberg hergestellt werden und der Rezeptur entsprechen, die bei der EU-Komission hinterlegt wurde, als "Nürnberger Rostbratwurst" oder "Nürnberger Bratwurst" bezeichnet werden dürfen. Im Jahr 2022 erweiterte der Europäische Gerichtshof den Schutz geografischer Angaben über deren Bezeichnung hinaus auf charakteristische Erscheinungsmerkmale des geschützten Produktes.
Wie sieht eine typische Nürnberger Wurst denn aus?
Ein typisches Merkmal der Nürnberger Wurst, das in ihrem Schutz einbezogen wurde, ist ihre Größe. Gemäß der geschützten Rezeptur und der EU-Verordnung darf eine Nürnberger Bratwurst nicht schwerer als 25 Gramm sein. Die "Hülle" darf immer nur ein Schafsaitling sein. Daher ist eine Nürnberger Bratwurst immer zwischen sieben und neun Zentimeter lang. Kombiniert mit dem Gewichtsstandard ergibt sich auch ein spezifischer Durchmesser, ähnlich wie ein Kaliber.
Sie sagen bewusst immer "Wurst" oder ist "Würstchen" auch okay?
Bitte nie Würstchen sagen, das heißt immer Nürnberger Rostbratwürste oder Nürnberger Bratwürste, aber niemals Würstchen oder Würstel oder irgendsowas. Das ist nicht richtig.
Neben Name und Aussehen versuchen Sie nun auch Produkte zu verbieten, die auch nur an Nürnberger Rostbratwürste erinnern.
Im aktuellen Rechtsstreit in München geht es um Würste eines Herstellers, die als "Mini-Rostbratwürstchen" bezeichnet werden. Eine eindeutige Verletzung des Schutzes der Nürnberger Wurst tritt ein, wenn eine Bezeichnung auf Nürnberg hinweist, beispielsweise das Wort "Nürnberg", "Nürnberger Art" oder eine Nürnberger Burgsilhouette. Die Hersteller sind allerdings darauf bedacht, dies zu vermeiden, da sie wissen, dass es unzulässig ist. Jetzt versuchen wir zu klären, ob die Prinzipien, die der Europäische Gerichtshof in einem Urteil zu Käse aufgestellt hat, auch auf die für die Nürnberger Würste typische Eigenschaft – die geringe Größe – anwendbar sind. Es handelt sich um einen Musterprozess, nicht um eine kleine Streitigkeit mit einem bestimmten Hersteller.
Markentrick im Snackregal: Tuc-Chips sind die "Mogelpackung des Jahres"

Wie kann man eine Preiserhöhung um 127 Prozent kaschieren? Hersteller Mondelez griff zu einem besonderen Trick: Statt unter der Marke 7days verkauft Mondelez die Bake Rolls jetzt unter der Marke Tuc. Und zwar mit deutlich weniger Inhalt zu höherem Preis. Mondelez schreibt in einer Stellungnahme, man habe sich entschieden, "Snacking-Kompetenzen unter etablierten Marken stärker zu bündeln". Es handle sich um ein "neues Produkt im Tuc-Sortiment", die Preisgestaltung sei Sache des Handels. Ein neues Produkt? Die Verbraucherzentrale merkt an: "Aussehen, Rezepturen und Nährwerte der verschiedenen Bake Rolls sind quasi identisch und zwar für alle Sorten."
Wer sind denn die Betriebe, die so vehement gegen Kopien ihrer Würste vorgehen?
Jeder Metzger oder Hersteller, gleich ob klein, mittel oder groß, hat das Recht, Mitglied in unserem Verein zu werden, wie es auch in der neuen Fassung der EU-Verordnung ausdrücklich steht. Unsere Mitglieder umfassen Metzger innerhalb der Innung und viele Großhersteller, aber nicht alle. Die Anzahl der Metzgereien nimmt leider ab, und Traditionen gehen verloren. Unser Hauptanliegen ist es, die Tradition, die die Voraussetzung für den Schutz der Nürnberger Wurst ist, fortzuführen. Unser Ziel ist es, den Schutz zu erhalten und wenn möglich zu verstärken, um die Wurst als Kulturgut zu bewahren, nicht nur als Wirtschaftsgut.
Was passiert wenn doch mal jemand unberechtigt seine Würste "Nürnberger" nennt?
In den über 20 Jahren, in denen der Schutz besteht, hat es sich allgemein herumgesprochen, dass der Name "Nürnberger Bratwurst/Nürnberger Rostbratwurst" nicht für andere Produkte verwendet werden darf. Verstöße sind relativ selten und wir verfolgen sie nur sofort mit scharfen Abmahnungen, wenn sie signifikant sind. Bei kleinen Verstößen informieren wir die betreffenden Betriebe – beispielsweise einen kleinen Metzger in Nord- oder Südwestdeutschland – und bitten sie, die Situation zu prüfen und zu korrigieren. Es fallen keine Gebühren an, und wir benötigen keinen Anwalt, da wir dies selbst regeln. Häufig besteht Verständnis, weil es sich oft um kleine Betriebe handelt, die die spezifischen Regeln nicht immer kennen.
Im aktuellen Prozess um die Würste aus Nürnberg ist ein Urteil gefallen: Die "Mini-Rostbratwürstchen" eines niederbayerischen Herstellers verstoßen nicht gegen den Schutz der Nürnberger Rostbratwürste. Das Landgericht München I sieht die Stellung der mittelfränkischen Spezialität als von der EU geschützte geografische Angabe durch das Produkt nicht als verletzt an, wie es am Donnerstag verkündete. Entscheidend war dabei, dass der Produzent weder die Worte Nürnberg noch Nürnberger nutzte.
Der "Schutzverband Nürnberger Bratwürste" hatte gegen einen Wursthersteller aus Geiselhöring geklagt. Der Verein hatte dem Unternehmen vorgeworfen, unter anderem mit der Größe seiner Würstchen gegen die Marke "Nürnberger Rostbratwürste" zu verstoßen. Zudem war die Aufmachung der Verpackung mit Würsten mit Sauerkraut und Senf sowie Weißbrot auf einem Metallteller kritisiert worden. Dem Gericht reichten diese Gesichtspunkte aber nicht aus, um eine Verletzung des Schutzes zu sehen. Im Markt gebe es eine Vielzahl an Würsten in identischer oder ähnlicher Form und Größe. Der Verbraucher sei es gewohnt, nach anderen Kriterien auszuwählen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.