Ärger für Kaffeekette Starbucks auf mehrere Millionen verklagt – weil eine Zutat im Getränk fehlt

Starbucks-Logo an einer Filiale in Kopenhagen
Starbucks versuchte, die Klagen abzuwehren – ohne Erfolg
© Dean Pictures / Imago Images
Bei der Mango Dragonfruit Lemonade von Starbucks fehlt die vermeintlich wichtigste Zutat: die Mango. Wegen des irreführenden Names des Getränks haben mehrere Kunden die Kaffeekette verklagt. 

Fruchtgetränken ohne Frucht – das könnte Starbucks nun zum Verhängnis werden. Weil in den "Refresher"-Limonaden zum Teil das namensgebende Obst fehlt, verklagen mehrere Kunden in den USA die Kaffeehauskette auf einen Schadensersatz von fünf Millionen Dollar. Da die Mango Dragonfruit Lemonade ohne Mango und die Pineapple Passionfruit Lemonade ohne Passionsfrucht zubereitet wird, seien die Namen irreführend, meinen die Kläger.

Starbucks: Getränke nach Geschmack, nicht nach Inhalt benannt

Statt auf Frucht basieren die "Refresher"-Getränke auf Wasser, Zucker und Traubensaftkonzentrat. Wie "Forbes" berichtet, seien die Kläger der Meinung, dass sie "einen Premiumpreis" gezahlt hätten, weil sie darauf vertrauten, dass die Getränke das enthielten, wonach sie benannt sind. Eine Frau namens Joan Kominis sagte, sie hätte kein Erfrischungsgetränk gekauft oder weniger bezahlt, wenn sie gewusst hätte, dass es nur teilweise auf echten Früchten basiert.

Die Limonaden kosten je nach Größe 3,95 bis 5,95 US-Dollar. Die Klage läuft seit August vergangenen Jahres. Wie die Nachrichtenagentur "Reuters" schreibt, versuchte Starbucks, den Großteil der Klagen abzuwenden. Das Unternehmen erklärte, dass die Produktnamen den Geschmack der Getränke und nicht deren Zutaten beschrieben und dass auf den Speisekarten genau diese Geschmacksrichtungen beworben worden seien. Außerdem hätten die Baristas bei entsprechenden Fragen der Kunden die Details erklären können.

Der US-Bezirksrichter John Cronan in Manhattan lehnte den Einspruch der Kaffeehauskette ab. Anders als bei "Vanille" zum Beispiel gelten Namen verschiedener Obstsorten nicht als Begriffe, die lediglich ein Aroma oder eine Geschmacksrichtung bezeichnen. Ist ein Getränk nach einer Frucht benannt, würde "ein erheblicher Teil der Verbraucher" erwarten, dass die Früchte enthalten seien. Andere Produkte von Starbucks, wie die Matcha Tea Latte und der Honey Citrus Mint Tea sind hingegen tatsächlich nach ihren Zutaten benannt. Das könne für Verwirrung sorgen, so der Richter.

Zwei der insgesamt elf Klagen lehnte er dennoch ab: gegen ungerechtfertigte Bereicherung und gegen Betrug, da Starbucks nicht die Absicht gehabt hätte, die Kunden zu betrügen. Die anderen Klagen, die dem Konzern Verstöße gegen das Verbraucherschutzgesetz vorwerfen, bleiben indes bestehen. Starbucks bezeichnete die Vorwürfe laut "Reuters" als "ungenau und unbegründet" und teilte mit, dass man sich darauf freue, sich zu verteidigen.

Die in den USA gängige Praxis, Zutaten durch Geschmacksstoffe zu ersetzen, hat bereits öfter zu Rechtsstreitigkeiten geführt. Louis Tompros, Dozent an der Harvard Law School, sagte im Gespräch mit "Forbes", dass diese Fälle manchmal dafür sorgen, dass Werbetreibende ehrlich bleiben und "einem wichtigen Zweck dienen". Manchmal könnten die Klagen aber auch opportunistisch sein.

Quellen: "Forbes", "Reuters", "Tagesschau"

lhi

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