»So schnell und intensiv wie möglich informieren, den Vertrag aber noch nicht unterschreiben«, rät da auch Bundesarbeitsminister Walter Riester. Denn auch wer erst im nächsten Dezember abschließt, dem geht keine einzige Fördermark durch die Lappen. Das »zweite Bein« der Altersvorsorge soll die künftigen Lücken in der gesetzlichen Alterssicherung überbrücken, welche die jüngste Rentenreform reißt. Mit den Abstrichen will die Regierung das umlagefinanzierte Rentensystem trotz weiter steigender Lebenserwartung bezahlbar halten.
Gedämpfte Euphorie
Das Förderprogramm, das bis 2008 in drei Schritten auf gut zehn Milliarden Euro jährlich aufgestockt wird, hat in der Finanzbranche, die ein Riesengeschäft witterte, zunächst für Goldgräberstimmung gesorgt: Bis zu 30 Millionen Abschlüsse winkten. Inzwischen ist die Euphorie gedämpfter: Versicherungsvertreter klagen über ein »recht mühsames Geschäft«. Komplizierte Regelungen erschweren selbst Fachleuten den Durchblick, bürokratische Verfahren erzeugen hohe Kosten, Garantieverpflichtungen drücken auf die Erträge. Wer staatliche Fördergelder einstreichen will, muss strenge Bedingungen erfüllen.
Volle Förderung
Die volle Förderung erhält, wer ein Prozent des Einkommens für die Riester-Rente in einen zertifizierten Sparvertrag einzahlt. Bis 2008 steigt die geförderte Sparrate in drei Schritten auf vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens. Dazu gibt's auch mehr Geld vom Staat. Wer im nächsten Jahr 25.000 Euro (48.900 Mark) verdient, muss mit 250 Euro (1%) Sparsumme beginnen, inklusive staatlicher Zulage. Die liegt 2002 und 2003 bei jeweils maximal 38 Euro. Wer Kinder hat, bekommt noch 46 Euro zusätzlich pro Sprössling.
Rente muss versteuert werden
Im Jahr 2008, wenn die Förderung die höchste Stufe erreicht, sieht die Rechnung für eine Mutter mit zwei Kindern und einem Einkommen von 30.000 Euro so aus: Um die maximale Förderung zu erhalten, muss sie 1.200 Euro (4 % von 30.000) im Jahr sparen. Dazu schießt der Staat 524 Euro (154 Euro Grundzulage und 185 Euro je Kind) bei. Höherverdiener können die Beiträge steuersparend als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft, welche Variante jeweils die günstigste ist. Der Preis wird später fällig: Die zusätzliche Rente muss im Ruhestand versteuert werden.
Nicht jederzeit Zugriff auf Guthaben
Auch für die Anspar- und Auszahlungsphase gelten Vorschriften, die von Sparform zu Sparform abweichen können. So darf das Guthaben nicht vor dem 60. Lebensjahr oder Rentenbeginn angetastet werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen mindestens die eingezahlten Beiträge verfügbar sein. Diese Garantie geht zu Lasten des Ertrags, macht das Geld aber gegen Börsencrashs immun. Ausgezahlt werden muss - und zwar bis Lebensende - in monatlich gleich bleibenden oder steigenden Beträgen. Ausnahme: Wer das Geld in Fonds anlegt, kann bei Rentenbeginn 20 Prozent des Kapitals auf einen Schlag erhalten. Wer Haus oder Wohnung mit Geld aus dem Riester-Topf baut, muss diesen bis Renteneintritt wieder komplett aufgefüllt haben.
Förderung fließt erstmals 2003
Die Förderung kann erstmals im Jahr 2003 beantragt werden, weil dafür ja das Einkommen des Vorjahres bekannt sein muss. Somit fließt die Förderung frühestens 2003. Die Beiträge müssen aber vor dem 31.12.2002 entrichtet sein. Da also noch Zeit ist, gilt die leicht abgewandelte Volksweisheit: »Drum prüfe, wer sich lange bindet, ob sich nicht noch was Besseres findet«. Immerhin können Interessenten schon in den nächsten Tagen unter knapp 3.500 Vorsorgeverträgen mit staatlichem Prüfsiegel auswählen.
Zertifikat sagt nichts über Rendite aus
Dabei sagt das Zertifikat nichts darüber aus, wie gut ein Angebot abschneidet, wie hoch also die spätere Privatrente ausfällt. Die Rendite kann von Anbieter zu Anbieter höchst unterschiedlich ausfallen. Sie hängt ab von Anlagestrategie, Risikobereitschaft, Verwaltungskosten und der nicht einschätzbaren Entwicklung an den Finanzmärkten. Als neutrale Ratgeber und Pfadfinder im Sparplan-Dickicht bieten sich Rentenversicherer und Verbraucherzentralen an.