Kranksein wird ab 2004 teurer. Im Bundesrat nahm die Gesundheitsreform am Freitag die letzte parlamentarische Hürde. Damit müssen Patienten bei allen Leistungen zuzahlen.
* Bei ärztlicher Behandlung wird eine
Praxisgebühr
von zehn Euro pro Quartal fällig.
* Beim
Krankenhausaufenthalt
zahlen Patienten zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr zu.
* Für alle Versicherten gilt eine
Belastungsgrenze von zwei Prozent
des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken von einem Prozent. Für Arme gilt eine Härtefallregel, die die Zuzahlung begrenzt. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr werden von allen Zuzahlungen befreit.
* Nicht
verschreibungspflichtige Medikamente
werden nur noch in Ausnahmefällen erstattet.
*
Brillen
müssen selbst finanziert werden. Nur noch Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie für schwer Sehbehinderte werden erstattet.
* Fahrtkosten zur ambulanten Versorgung werden mit wenigen Ausnahmen nicht mehr erstattet.
* Maßnahmen zur
künstlichen Befruchtung
werden eingeschränkt und müssen zu 50 Prozent selbst bezahlt werden.
* Leistungen wie
Entbindungs- und Sterbegeld
entfallen.
* Ab 2005 ist der
Zahnersatz
keine normale Kassenleistung mehr. Versicherte sollen eine Zusatzversicherung bei ihrer Kasse oder einer Privatversicherung abschließen. Es gibt kein Rückkehrrecht in die Gesetzliche Krankenversicherung.
- Ab 1. Januar 2006 wird das
Krankengeld
allein vom Arbeitnehmer abgesichert. Dafür soll er über den vom Arbeitgeber mitfinanzierten Kassenbeitrag hinaus 0,5 Prozentpunkte Sonderbeitrag allein leisten.
- Zur Gegenfinanzierung von verbleibenden
versicherungsfremden Leistungen bei Schwanger- und Mutterschaft
wird 2004 und 2005 die Tabaksteuer in drei Stufen um jeweils 1,5 Cent pro Zigarette angehoben.