Kfz-Versicherung Preiswert ist nicht immer besser

Auf die deutschen Autofahrer prasseln in diesen Tage vielen - angeblich besonders günstige - Offerten für neue Kfz-Versicherungsverträge ein. Doch gerade die Bedingungen besonders billiger Anbieter sollten man sich genau anschauen.

Viele Assekuranzen versuchen, zum nächsten Fälligkeitstermin - zumeist dem 1. Januar nächsten Jahres -neue Kunden und damit Marktanteile zu gewinnen. Die Kunden sollten die Angebote, besonders die neuen Billig-Offerten, jedoch kritisch prüfen. Zwar können manche Verbraucher mit einer Kündigung bis zum 30. November und dem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter Geld sparen. Dennoch sollte man sich die Bedingungen vorher ganz genau anschauen, damit es nicht nach Vertragsabschluss ein böses Erwachen gibt, warnen Experten. Der Stuttgarter Auto Club Europa (ACE) rät zudem, nicht vorschnell die bisherige Police zu kündigen, sondern erst dann, wenn der neue Anbieter ein unterschriftsreifes Angebot vorgelegt hat.

Abgespeckter Leistungsumfang

Die neuen Billig-Policen, oft "Basis-" oder "Grundtarif" genannt, haben in der Regel nur einen abgespeckten Leistungsumfang, merkt Deutschlands größter Autoclub ADAC an. So böten sie meist nur eine Deckungssumme von maximal 50 Millionen Euro. Der Münchner Club empfiehlt jedoch die sich immer mehr verbreitende neue Höchstdeckungssumme von 100 Millionen Euro. Nur damit, so der Club, seien Autofahrer bei größeren Unfällen, etwa mit Schienenfahrzeugen oder Gefahrgut-Transportern, gegen das Risiko immenser Schadenersatzansprüche abgesichert.

Der ACE rät zudem, sich nicht auf die viele Vorteile verheißenden Werbeangebote zu verlassen. Günstige Offerten seien nicht allein an Ersteinstufung, Beitragssätzen und etwaigen Rabatten ablesbar. Viel entscheidender sei die Grundprämie, betont er. Diese bilde mit 100 Prozent das eigentliche Beitragsniveau. Wichtig ist auch ein Verzicht des Versicherers auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit" bei der Vollkasko, wie sie immer mehr Assekuranzen in den zurückliegenden Jahren einführten. Im Klartext: Beachtete ein Autofahrer zum Beispiel ein Rotlicht nicht und verursachte dadurch einen Unfall, übernahm die Vollkaskoversicherung bisher trotz des grob fahrlässigen Verhaltens des Fahrers die Schadenregulierung an dem Fahrzeug.

Billigtarife weniger verbraucherfreundlich

Einige Versicherer gehen laut ADAC bei den Billigtarifen nun wieder einen Schritt zurück und streichen diesen verbraucherfreundlichen Punkt aus ihren Bedingungen. Außerdem enthalten viele Billig-Angebote keinen Schutz für den Schadenfreiheitsrabatt und haben auch keinen so genannten Rabattretter für langjährig unfallfreie Fahrer. Beides habe zur Folge, warnt der Club, dass der Versicherte nach einem Unfall sofort in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und umgehend ein höherer Versicherungsbeitrag fällig wird.

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis 31. Dezember laufen. Wer die Police zwecks Wechsel zu einer günstigeren Assekuranz kündigen will, muss die vorgesehene Kündigungsfrist streng beachten, betonen die Experten. Spätestens am 30. November muss das Kündigungsschreiben beim bisherigen Versicherer eingegangen sein, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Eine bei der örtlichen Agentur der Versicherung oder deren Vertreter ausgesprochene Kündigung sei unwirksam, betont der ACE.

Nach dem 30. November sei ein Wechsel der Kfz-Versicherung nur noch möglich, wenn eine Prämienerhöhung, ein Schadenfall oder ein Fahrzeugwechsel vorliegt. Läuft der Vertrag nicht zum Termin 1. Januar ab, kann der Vertrag jeweils einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres regulär gekündigt werden.

DDP
Hans-Peter Nacken/DDP