Gesetzlich Versicherte sollten überprüfen, ob sie im Krankheitsfall von ihrer Kasse genug Geld im Rahmen der Lohnfortzahlung erhalten Denn die Krankenkasse zahlt maximal 90 Prozent des letzten Nettogehalts und höchsten 83,13 Euro pro Tag. Freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten maximal 2350 Euro monatlich. Wer also als freiwillig gesetzlich Versicherter beispielsweise 3000 Euro netto im Monat verdient, muss im Krankheitsfall auf rund 20 Prozent seines Gehalts verzichten.
Bitter bei Ausfall des Hauptverdieners
Solche Einkommenslücken müssen nicht unbedingt den Ruin bedeuten. Allerdings sorgen sie in der Regel dafür, dass der Gürtel enger geschnallt werden muss. Das trifft vor allem dann zu, wenn in einer Ehe mit Kindern nur ein Hauptverdiener für den monatlichen Lebensunterhalt sorgt. Die entstehende Einkommenslücke lässt sich jedoch privat absichern - mit einer Krankentagegeldversicherung.
Diese übernimmt nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber einen Teil des ausgefallenen Lohns. Solche Policen sind nicht besonders teuer, weil sie erst nach dem Ende der Lohnfortzahlung mit Beginn der siebten Woche zum Tragen kommen. Für drei bis fünf Euro im Monat lassen sich 15 Euro zusätzliches Krankentagegeld am Tag versichern. Damit dürfte in den meisten Fällen zumindest der größte Teil des Einkommensausfalls gedeckt werden.
Krankheit ist kein Geschäft
Aus einer langen Krankheit lässt sich jedoch kein Geschäft machen. Denn die Obergrenze der Versicherungssumme liegt immer beim tatsächlichen Verdienstausfall. Liegt der bei 650 Euro monatlich wie im genannten Beispiel, darf das private Krankentagegeld nicht höher sein als ebenfalls 650 Euro im Monat. Hier gilt das Prinzip: Niemand soll durch den privaten Krankenschutz besser gestellt werden als im normalen Berufsleben.
Nicht zu verwechseln sind die privaten Krankentagegeldversicherungen mit Krankenhaustagegeld Versicherungen. Bei letzteren bekommen Versicherte eine Zahlung, wenn sie im Krankenhaus liegen. Das Geld soll vor allem den Eigenanteil des Patienten an den Krankenhauskosten ausgleichen. Verbraucherschützer halten eine solche Versicherung allerdings für unnötig. Die geringe eigene Zuzahlung werde in der Regel schon dadurch ausgeglichen, dass die eigenen Haushaltskosten sinken. Sinnvoller sei es allemal, sich einen ausreichenden Krankengeldschutz zu sichern, raten die Experten.