Das Auto ist nach wie vor das beliebteste Urlaubsreisemittel. Schwierig wird es aber bei einem Unfall im Ausland. Die fremde Sprache und die unbekannten Regelungen behindern die Schadensabwicklung. Deswegen sollte man sich vor der Reise bei seiner Kfz-Versicherung alle wichtigen Unterlagen besorgen, die im Schadensfall unverzichtbar sind. Dazu gehört die "Grüne Karte", die im Ausland als Versicherungsnachweis gilt und alle wichtigen Daten über das Fahrzeug und den Halter enthält.
Einheitlichkeit der Schadensaufnahme
Zusätzlich ist der "Europäische Unfallbericht" wichtig, der beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) angefordert werden kann. Unfallschäden können damit europaweit einheitlich aufgenommen werden, wie die Direct Line Versicherung AG empfiehlt.
Am besten vor dem Losfahren informieren
Wer sich vor dem Urlaub informiere, ob er ausreichend versichert ist, könnte böse Überraschungen vermeiden, erklärte die Versicherung weiter. Bei unverschuldeten Unfällen im EU-Ausland ist es seit diesem Jahr allerdings einfacher, Schadenersatzansprüche bei ausländischen Versicherern geltend zu machen. Alle europäischen Kfz-Versicherer müssen für jedes EU-Land einen Schadensregulierungsbeauftragten benennen, an den sich Geschädigte in ihrem Heimatland in ihrer eigenen Sprache wenden können.
Welche Versicherung gilt wo?
Bei selbst verschuldeten Unfällen kommt die Kfz-Haftpflicht für die Schäden auf. Bevor die Urlaubsfahrt los geht, sollte man aber klären, inwiefern die vorhandenen Versicherungen und Schutzbriefe auch im Ausland gelten und welche Schäden abgedeckt sind. So gelte zum Beispiel in der Türkei der Schutzbrief nur für den europäischen, nicht aber für den asiatischen Teil, erklärt die Versicherung. Deswegen empfehle sich in manchen Fällen, eine Ausweitung des Versicherungsschutzes für die Dauer des Urlaubs zu veranlassen.