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6. Januar 2012, 13:18 Uhr

So nicht, Puppe!

Steve Jobs lebt auch nach seinem Tod weiter, nicht nur in der Erinnerung, sondern in Form einer Actionfigur. Apples Juristen finden das nicht so gut und drohen mit Klage. Der Hersteller sitzt allerdings in China. Von Ralf Sander

Apple, Steve Jobs, Puppe, Actionfigur, In Icons

Beängstigend: Die Website von In Icons zeigt die Puppe in Großaufnahme© In Icons

Dass Steve Jobs' Tod von findigen Geschäftemachern für jede Menge Merchandise ausgeschlachtet werden würde, war zu erwarten. Der Mann war schließlich eine Ikone und macht sich gut auf T-Shirts, Tassen und anderen Souvenirs. Die meisten Produkte schlüpfen unter dem Radar von Apple durch. In bestimmten Fällen lässt das Unternehmen allerdings seine Anwälte von der Leine. Das muss gerade der chinesische Spielzeughersteller In Icons feststellen, dem - wie der britische "Telegraph" berichtet - eine Unterlassungsverfügung aus Cupertino ins Haus geflattert ist. Figur des Anstoßes ist eine 30 Zentimeter hohe, beängstigend realistisch modellierte Steve-Jobs-Puppe. Sollte In Icons die Barbie für Apple-Jünger tatsächlich auf den Markt bringen, drohen die iAnwälte mit Klagen.

Tandy Cheung, Chef von In Icons, gibt sich gelassen: "Apple kann machen, was sie wollen. Ich werde nicht aufhören, die Produktion läuft bereits", sagte er dem US-Sender ABC. Im Februar soll der Plastik-Jobs auf den Markt kommen, gekleidet natürlich im typischen Outfit aus schwarzem Rollkragenpulli, Blue Jeans und Turnschuhen. Im Preis von umgerechnet 78 Euro (plus Versandkosten) sind außerdem zwei Brillen, zwei Äpfel (einer angebissen), eine Stellwand mit den Worten "One more thing" sowie ein Barhocker, auf dem man die bewegliche Puppe drapieren kann. Weiteres Zubehör wie eine Nachbildung des iPhones oder des ersten Apple-Computers soll man später nachkaufen können.

Kalifornisches Recht schützt Promis

In Kalifornien, wo sich Apples Firmensitz befindet, wäre das Unternehmen eindeutig im Recht: Der California Civil Code (Section 3344) legt fest, dass Name, Abbild, Stimme und Unterschrift einer Person nicht ohne ihre Zustimmung von anderen verwendet werden dürfen. Dieser "California Celebrities Rights Act" gilt zu Lebzeiten und 70 Jahre nach dem Tod. In den USA sollte der Vertrieb der Puppe also in jedem Fall zu verhindern sein.

In Icons sitzt allerdings in China, wo andere Gesetze gelten. Außerdem sieht Spielzeugproduzent Cheung die rechtliche Lage sowieso anders als die US-Juristen: "Steve Jobs ist kein Schauspieler, er ist nur ein Promi. Es gibt kein Urheberrecht auf eine normale Person. Steve Jobs ist kein Produkt, also glaube ich nicht, dass Apple das Copyright für ihn hat."

Cheungs Produkt ist nicht die erste Steve-Jobs-Puppe, die Ärger mit Apple ausgelöst hat. Im November 2010 hatte das Unternehmen den Verkauf einer Actionfigur des Herstellers MIC Gadgets gestoppt.

Von Ralf Sander
 
 
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