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12. Mai 2010, 12:59 Uhr

Privatleute müssen ihre Wlan-Verbindung sichern

Ungesicherte drahtlose Internetverbindungen können leicht für illegale Downloads missbraucht werden. Dass dafür der Inhaber des Wlan-Anschlusses verantwortlich ist, hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Unklar ist noch, was das für Internet-Cafés und Hotels bedeutet.

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Kabelloses Surfen ist bequem. Inhaber eines Wlan-Anschlusses müssen aber dafür sorgen, dass ihre Verbindung ausreichend geschützt ist© Axel Schmidt/DDP

Privatleute sind für die unberechtigte Nutzung ihres Wlan-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang illegal Musiktitel herunter lädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden, ihm drohen Abmahnkosten von 100 Euro. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz bestehe jedoch nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

Der Inhaber eines privaten Wlan-Anschlusses hatte nur den vom Internetanbieter eingestellten Zugangscode verwendet, diesen aber nicht durch ein individuelles Passwort ersetzt. Ein Unbekannter hatte illegal den Popsong "Sommer unseres Lebens" über das Netzwerk heruntergeladen, während der Anschlussinhaber in Urlaub war.

In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die Klage der Plattenfirma noch komplett abgewiesen; vor dem BGH hatte die Firma nun teilweise Erfolg. Auch Privatleute müssten prüfen, ob ihr Wlan-Anschluss vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten missbraucht zu werden, urteilte der BGH.

Anschluss muss durch eigenes Passwort geschützt werden

Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung: "Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten." Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei üblich und zumutbar.

Der Anschlussinhaber könne allerdings nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hieß es vom BGH. Das bedeutet, dass er ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern muss. Auch muss er die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen.

Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz - etwa die entgangenen Lizenzgebühren - bestehe hingegen nicht, entschieden die Richter. Der Anschlussinhaber habe selbst keine Rechtsverletzung begangen; als Gehilfe könne er nur dann zum Schadenersatz verurteilt werden, wenn er vorsätzlich handelt.

Auswirkungen für Internet-Cafés noch unklar

Es sei erfreulich, dass der Anspruch auf Schadenersatz abgelehnt wurde, sagte die Anwältin des Beklagten. Von einem "wesentlichen Fortschritt für die Musikindustrie" sprach hingegen der Anwalt der Plattenfirma. Ob die Grundsätze des Urteils entsprechend auf Wlan-Netze in Hotels oder Internet-Cafés anzuwenden sind, bleibt abzuwarten.

Der Branchenverband Bitkom rät Verbrauchern nach der Entscheidung des BGH, ihre Wlan-Netze ausreichend zu verschlüsseln. "Haustür und Auto schließt jeder ab. Internet-Nutzer sollten auch ihre privaten Kommunikationswege schützen", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die standardmäßigen Verschlüsselungsmethoden sind derzeit WPA und vor allem WPA2. Dort gilt: Je länger und kryptischer das Passwort, desto schwerer ist es zu knacken. Das ältere WEP gilt dagegen bereits als unsicher.

DPA/Reuters
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
rokke (12.05.2010, 15:12 Uhr)
Nachricht inhaltlich falsch
Ich schließe mich Windheavin an. Die Nachricht in dieser Form ist eindeutig falsch, da es nicht um die "Sicherung von WLANs" sondern um die Störerhaftung des Anschlussinhabers geht. Dieser Stern Artikel hat eher etwas von schlechter Boulevard Presse als von fachlicher Information.

Gott sei dank ist der Artikel bei heise besser aufgearbeitet worden. 0/5 Sterne fürn Stern.
dist-bln (12.05.2010, 15:01 Uhr)
weltfremdes Urteil
wenn jemand z.B. eine Strasse oder einen Fussweg benutzt, um eine Straftat zu begehen, wird man doch auch nicht die Kommune oder den Grundstückseigentümer heranziehen...
Windheavin (12.05.2010, 14:18 Uhr)
Nachricht inhaltlich falsch
Der Inhalt ist falsch wiedergegeben.
Bitte nächstes Mal mehr Objektivität!

Wer die Nachricht wissen will, und Hintergründe dazu: www.heise.de
bigcpoint (12.05.2010, 13:47 Uhr)
Vor Gericht gibt es selten Recht, aber immer eine Urteil
Da schlag ich mich lieber auf die Seite der WLAN Nutzer, anstatt Anbieter und zock zum Zeitverteib auf Hedgefonds.
Da bin ich weingstens sicher vor dem Staat.
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