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11. Januar 2007, 17:20 Uhr

Das Schnäppchen, das keines war

In der Nacht zum Donnerstag waren bei Amazon.de aktuelle Notebooks für weniger als 20 Euro im Angebot. Doch die Käufer freuten sich zu früh - einen halben Tag später kam Post vom Versandhändler, die vielen die Laune verhagelte. Von Jörg Isert

Ein Vaio-Laptop für knapp 19 Euro - zu schön, um wahr zu sein© Jörg Isert

Wer in der Nacht zum Donnerstag bei Amazon.de ein Sony-Vaio-Notebook mit 11,1-Zoll-Bildschirm kaufen wollte, dem dürften die Augen aus den Höhlen getreten sein: Statt 1.999 Euro bot der weltgrößte Online-Verkäufer auf seiner deutschen Website das High-Tech-Produkt für gerade mal 18,49 Euro an. Und das war nicht das einzige Sonderangebot: Ein weiteres Sony-Notebook gab es für 12,35 Euro, ein Lenovo-Notebook für 13,29 Euro und ein Toshiba-Gerät für sogar 10,49 Euro.

Kein Wunder, dass zahlreiche Amazon-Kunden um kurz nach nach Mitternacht zu-klickten. "Das ging wie eine Kanone durchs ganze Netz", meint ein Kunde, der sich selbst ein Sony-11.1-Notebook sicherte und per Mail und über Chatrooms die frohe Kunde unter seine Freunde brachte.

Amazon streicht

Das böse - und ziemlich späte - Erwachen kam heute um 15.14 Uhr: Da erhielten die Besteller eine E-Mail von Amazon, in der die Firma einen Rückzieher machte: "Es gibt Neuigkeiten zu Ihrer aktuellen Amazon.de-Bestellung", hieß es da ganz arglos, und: "Einige Artikel wurden von uns auf der Website irrtuemlich fuer ein Hundertstel des richtigen Preises ausgezeichnet." Nach den aufgeführten Produkten ging die Mail so weiter: "Bitte entschuldigen Sie den Schreibfehler. Daher haben wir den oder die Titel aus Ihrer Bestellung/Ihren Bestellungen gestrichen." Gestrichen, einfach so.

Man hoffe auf das Verständnis der Kunden, denn "Vielleicht haben Sie sich ja schon selbst über die Ungewöhnlichkeit dieses Preises gewundert." Zu beachten sei: Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon komme der Kaufvertrag über ein Produkt immer erst mit dem Absenden der Versand-Mail zustande. In ihr werden die Kunden darüber informiert, dass die Bestellung auf dem Weg ist.

Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, erklärte Amazon noch die Anfechtung der Bestellungen wegen Irrtums. Dass der Versandhändler dieses Recht hat, entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 26.01.2005. "Amazon handelt richtig, Irrtümer können passieren", meint auch Thomas Hagen, Pressesprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: "Etwas anderes wäre es, wenn daraus eine Masche entstünde."

Die Käufer sind dennoch sauer. Vor allem, weil die Laptops nach einzelnen Aussagen mehr als eine Stunde zum Sonderpreis zu haben waren.

Kein Kommentar zu den Hintergründen

Was für ein Fehler in der Nacht zum Donnerstag genau passierte - bei Amazon wird gemauert: Wie viele Kunden bestellt hätten, warum der Fehler passiert sei - zu all' dem wollte sich eine Sprecherin des Konzerns am Donnerstagabend nicht äußern. Nur eine kurze schriftliche Mitteilung gab es. Sie ähnelte weitgehend der E-Mail an die Kunden: "Tatsächlich kam es gestern Nacht zu einem Schreibfehler bei der Preisauszeichnung von Notebooks. Die Einträge sind in der Zwischenzeit von unserer Katalogabteilung korrigiert." Und: "Wir entschuldigen uns für den Fehler."

Von Sabotage durch einen hauseigenen Mitarbeiter geht die Konzern-Sprecherin nicht aus.

Mitarbeit: Ralf Sander
 
 
KOMMENTARE (9 von 9)
 
DawnInMunich (14.01.2007, 16:29 Uhr)
Kein Kommafehler...
Die Laptops wurden nach bemerken des "Fehlers" zu einem Preis reingestellt, der nicht annähern irgendwas mit dem falschen zu tun hat. In der erhaltenen eMail wurde sich mehr rechtlich abgesichert als entschuldigt oder erklärt. Man sollte eben nicht die Azubis die Preise eingeben lassen...
Tainah (14.01.2007, 04:56 Uhr)
Nicht ganz ok...
Ich selbst habe gegen 1 Uhr Laptops bestellt. Um 5.30 bin ich ins Bett und es waren immernoch die billigen Preise. Es war in der Tat ein Komma Fehler denke ich, ich denke die Laptops sollten zum Beispiel auf 1849 Euro reduziert werden und 18,49 wurde eingegeben.
Aber ich muss sagen ich kann mir wirklich gut vorstellen, dass es die Taktik war so Leute auf die Page zu locken. Und mit dem Gerichtsurteil vom BGH war Amazon dabei auf der sicheren Seite, denn wie soll man ihnen die Absicht denn nachweisen?!
Was ich aber garnicht ok fand, ist dass am nächsten morgen die Bestellung einfach GELÖSCHT war. Kommentarlos und unauffindbar. Das ist nicht Kundenfreundlich. Sie hätten zumindest gleichzeitig mit der Löschung eine E-Mail schicken müssen und nicht erst 6 Stunden später! Ich habe daraufhin als ich das gesehen habe sofort eine Beschwerde abgeschickt - ich hatte nicht erwartet, dass ich den Laptop geliefert bekomme. Aber eine Entschuldigung oder einen Einkaufsgutschein über ein paar Euro wäre gerechtfertigt gewesen. 2h Später hab ich dann die Mail bekommen mit dem Irrtum die an alle ging, ein Tag später eine Antwort auf meine Beschwerde. Es stand aber auch nicht sonderlich viel mehr drin als in der Mail die alle bekommen haben.
Also wenn ich sowas in nächster Zeit nochmal sehe werde ich mal meine Rechtsschutz Versicherung anschreiben weil, dass es nahezu 8h drin ist sieht mir mehr nach Masche aus als nach Irrtum.....
Fras (12.01.2007, 13:29 Uhr)
an "DawnInMunich"
Lesen sie mal ihren eigenen Kommentar nochmal. Irrtumsinhalt 4 Euro !! Wohl kaum vergleichbar mit einem Irrtumsinhalt von fast 2000 Euro beim diskutieren Artikel. Wenn sie sich von Amazon deswegen verarscht fuehlen, dann ist es eben so.
DawnInMunich (12.01.2007, 11:12 Uhr)
Edit...
... Lieber Stern,
es ist nicht ganz richtig, das die Artikel "über eine Stunde" zu diesen Preisen erhätlich waren. Ich selbst habe ab 1:20 Uhr bestellt. Die Preise wurden erst gegen 8:30 Uhr korregiert... Wie wenn nicht als Masche soll man das denn Bezeichnen. Ein Irrtum passiert mir bei einem Gerät. Dann aber auch ein nachvollziehbarer.
DawnInMunich (12.01.2007, 11:06 Uhr)
An Herrn/Frau "Fras"
um durchsetzen gehts hier nicht. Niemand von uns hat rechtliche Möglichkeiten. Stellen Sie sich vor, sie gehen bei Karstadt, Saturn oder wem auch immer einkaufen, sehen ein Produkt für 3,99 Euro, wollen es kaufen und gehen damit zu Kasse. An der Kasse sagt dann die Verkäuferin, das es falsch ausgezeichnet ist und in wirklichkeit 7,99 Euro kostet... Kommt man sich da nicht verarscht vor?
DawnInMunich (12.01.2007, 11:00 Uhr)
Normal Menschlich
Ich bin mir sicher, das jeder von Ihnen der diese Angebote gesehen hätte auch zugeschlagen hätte. Wie ich sind einige andere Betroffen. Innerhalb kürzester Zeit haben sich über 30 "Opfer" bei mir gemeldet, als ich einen Blog zu diesem Thema startete. Es handelt sich bei den Angeboten nicht einmal um Zahlen dreher, so wurde beispielsweise einer der Laptops für 18,49 Euro ausgezeichnet, statt für den regulären Preis von 1999,00 Euro. 19,99 wären hier wohl als "vertippen" oder "Irrtum" wie es Amazone behauptet logischer. Denke es waren nette Köderangebote um Kunden auf die Homepage zu locken und an deren persönliche Daten zu kommen. Eine gewisse Kulanz seitens Amazon, wie es die Firma Saturn vor Jahren vor machte, als dieser ein wirklicher Zahlendreher unterkam wäre doch wünschenswert. Und wenn letzenendes eben 200 Euro für einen Laptop verlangt werden.
Fras (12.01.2007, 10:54 Uhr)
Wie kann man so ein Angebot nur ernst nehmen.
Es ist schon unglaublich, dass es Menschen gibt, die auf die Erfuellung eines eindeutig irrtuemlichen Angebotes pochen. Geiz ist eben geil in Deutschland. Ich finde nicht den Amazon Irrtum peinlich. So was passiert und wird weiterhin passieren. Ich finde das Verhalten der Menschen peinlich, die ihre unberechtigten Forderungen unbedingt durchsetzen wollen.
SirDidimus (12.01.2007, 07:30 Uhr)
Angebotsirrtum
Es ist schon erstaunlich, dass die Besteller nicht selber erkennen, dass ein Preis unter 20 Euro für Laptops recht unwahrscheinlich ist, die Ware bestellen, und dann große Augen bekommen, wenn Sie über den Irrtum aufgeklärt werden.
RomanTicker (11.01.2007, 20:16 Uhr)
Kann passieren
So ein Fehler kann passieren und es ist auch okay, dass Amazon die Bestellungen stornieren kann. Im Endeffekt ist dies nur gerecht und im Sinne der Verbraucher, die ansonsten an anderer draufzahlen müssten, um solche Risiken abzudecken. Im Kaufhaus bezahlt der Kunde z.B. auch einkalkulierte Diebstähle mit. So ein Dieb schädigt also eigentlich nicht das Kaufhaus sondern alle ehrlichen Kunden. In diesem Fall ist es kein Diebstahl, aber natürlich waren sich die Käufer des Irrtums bewusst und sollten nicht wirklich enttäuscht sein. Einen Versuch war die Bestellung wert, aber von einem Recht auf den Preis kann keine Rede sein.
 
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