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17. Juli 2009, 18:22 Uhr

Versandkosten-Hinweise sind Pflicht

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Online-Preisvergleiche ab sofort einen Hinweis auf die Versandkosten für das jeweilige Produkt enthalten. Genauer wird's allerdings nicht.

froogle, Google, Produktsuche

Preisvergleicher wie Googles Produktsuche müssen nun Hinweise auf Versandkosten anzeigen© google.de

Preissuchmaschinen im Internet müssen auf ihren Ranglisten neben dem Produktpreis auch auf Versandkosten hinweisen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Nach dem am Freitag veröffentlichten Urteil muss der Verbraucher auf einen Blick erkennen können, ob der angegebene Preis Versandkosten enthält oder nicht. Die Aussagekraft des Preisvergleichs - üblicherweise eine Rangliste mit den günstigen Angeboten an der Spitze - hänge von dieser wesentlichen Information ab, befand das Gericht.

Damit gab der BGH einer Unterlassungsklage des Elektronikhändlers ProMarkt gegen den Konkurrenten Media Online statt. Dieser hatte bei froogle.de, so hieß die Produktsuche von Google früher, wie dort üblich keine Versandkosten ausgewiesen. (Az: I ZR 143/04 vom 4. Oktober 2009)

Aus Sicht des BGH-Wettbewerbssenats ist es nicht ausreichend, dass der Verbraucher erst dann über die Existenz von Zusatzkosten informiert wird, wenn er auf das entsprechende Angebot klickt. Denn für den Rang innerhalb der Liste sei der Preis maßgeblich, so dass die - teilweise erheblichen - Versandkosten aus Verbrauchersicht wichtig sind. In der Verhandlung am Donnerstag hatte BGH-Richter Wolfgang Schaffert darauf hingewiesen, dass es bei den Listen ja gerade um Preisunterschiede gehe. "Da können Versandkosten eine Rolle spielen."

Konsequenz des Urteils ist aber nicht, dass bereits auf den Ranglisten die genaue Höhe der Versandkosten ausgewiesen werden muss. Nach einem BGH-Urteil vom Oktober 2007 reicht es, wenn die Details der Auslieferung leicht erkennbar auf einer weiteren Seite angegeben sind, die der Kunde bei näherer Befassung mit dem Angebot anklickt.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nannte das Urteil ausgesprochen verbraucherfreundlich. "Versandkosten können Preisvergleiche erheblich verzerren", sagte die Verbraucherschutz- Juristin Ulrike Weingand. Den Kunden werde nun unnötige Sucharbeit erspart.

DPA
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
Mickey_Mouse (10.09.2009, 03:03 Uhr)
Das führt doch nur dazu...
... dass Versandhändler die Kosten pro Artikel angeben und auch berechnen, obwohl z.B. die Bestellung von gleich mehreren Artikeln nicht zu einer Addition der Versandkosten führen würde. Beispiel: Man bestellt einen Artikel, dessen Versand in einem Paket zu 8 EUR erfolgen würde. Sicher könnten auch im selben Paket noch 2-3 weitere Artikel eingepackt werden, aber da die Versandkosten pro Artikel anzugeben sind wird nun für jeden Artikel 8 EUR berechnet. Danke, lieber Verbraucherschutz, der die Gefahr von Kostenfallen senkt und die Preise erhöht...
Clibanarius (17.07.2009, 19:48 Uhr)
Bitte erst mal...
...die vielen Shops direkt abmahnen, die die Versandkosten erst dann anzuzeigen bequemen, wenn Artikel in den Warenkorb gelegt werden. Und auch jene nicht vergessen, bei denen man mehr als ein Klick benötigt um zu den Versandkosten zu gelangen.
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