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5. Mai 2011, 10:25 Uhr

Wer Simlock-Sperren knackt, macht sich strafbar

Wer ein teures Handy günstig kauft, muss oft mit hohen Vertragskosten rechnen. Um billiger telefonieren zu können, lassen viele Kunden ihr Handy entsperren. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar, meint das Amtsgericht Göttingen.

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Beliebtes Objekt der Netzsperren-Umgehung: Apples iPhone.© Julian Stratenschulte/DPA

Wegen gewerbsmäßiger Entfernung der Bindung an einen bestimmten Mobilfunk-Anbieter (Simlock) bei Handys ist ein 35-Jähriger in Göttingen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das entschied das Amtsgericht Göttingen. Eine Entsperrung komme einer "Fälschung beweiserheblicher Daten" und somit einer strafbaren Datenveränderung gleich. Damit folgte das Amtsgericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Monate Bewährungsstrafe forderte

Nur ein "Nutzungshindernis"?

Aus Sicht der Richter sei es zulässig, dass Mobilfunkanbieter eine Netzsperre beim Abschluss des Nutzervertrags einrichten und damit die Verwendung weiterer Mobilfunknetze zu möglicherweise günstigeren Konditionen verhindern. Das richtungweisende Urteil ist das erste Strafurteil in dieser Sache bundesweit, so der Richter.

Noch im Gerichtssaal verkündete der Verteidiger, der auf Freispruch plädierte, dass er die rechtliche Gerichtseinschätzung von weiteren Instanzen überprüfen lassen werde. Seiner Meinung nach ist die Simlock-Sperre lediglich ein "Nutzungshindernis" und wäre höchstens eine zivilrechtliche Vertragsverletzung gegenüber dem Mobilfunkanbieter.

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Telefonieren - bald wieder eine teure Angelegenheit?© Felix Heyder/DPA/lnw

Weitere Strafprozesse erwartet

Diese Auffassung teilt die Göttinger Staatsanwaltschaft nicht. Seit vergangenem Jahr verfolgt die mehrere Simlock-Knacker, die demnächst ebenfalls vor Gericht sollen. Der 35-Jährige hatte in den letzten Jahren auf gewerblicher Basis Hunderte von Geräten entsperrt, zur Prozessvereinfachung beschränkte man sich allerdings auf zehn Fälle.

Zwar gab der Richter zu erkennen, dass er das Geschäftsmodell der Mobilfunkanbieter, teure Handys günstig zu verkaufen und durch teure Zweijahresverträge zu refinanzieren, persönlich wenig schätze. Dennoch müsse man die per Simlock erstellte Netzsperre respektieren, anderenfalls mache man sich strafbar.

Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil in einer möglichen Revision aufgehoben wird. Sollte sich das Urteil in den folgenden Prozessen bestätigen, könnte die weitverbreitete Simlock-Entsperrung auch für Privatpersonen strafrechtlich relevant werden, denn das Urteil kritisiert das grundlegende Vorgehen der Aufhebung von Netzsperren und nicht nur die gewerbliche Simlock-Entfernung.

cf/DPA
 
 
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