Die 17-jährige Autorin Helene Hegemann hat zugegeben, dass sie Teile ihres Bestsellers "Axolotl Roadkill" vom Buch eines Berliner Autors abgeschrieben hat, das im Mini-Verlag Sukultur erschienen ist. Das Ausmaß der kopierten Passagen sei noch nicht klar, sagt Geschäftsführer Frank Maleu im Interview mit stern.de.
Die Stellen, die übernommen wurden, sind eindeutig. Auch Frau Hegemann bestreitet das nicht. Sie sagt, sie hätte eine Seite übernommen und eingebaut. Die Aussage kann ich nicht ganz nachvollziehen, weil ich nicht weiß, was sie damit meint. Sie hat nicht einen Blogeintrag genommen und den zerschnitten und verteilt, sondern sie hat sich aus mehreren Blogeinträgen bedient. Alle Passagen des Buches sind auch im Blog erschienen, der Blog enthält aber noch mehr Material.
Über eine Genehmigung kann ich nicht sprechen, weil ich noch nicht weiß, um wie viele Stellen es sich handelt. Unser Autor Airen prüft das derzeit. Ansonsten finde ich das Verhalten des Verlages angemessen. Sie haben sofort versucht, mit uns Kontakt aufzunehmen und sind zu Verhandlungen bereit. Wie soll man sonst als Verlag reagieren, wenn ein Autor woanders abgeschrieben hat, ohne dass man davon weiß? Mir wurde gesagt, Frau Hegemann habe nur auf David Foster Wallace hingewiesen. Was ich allerdings zweifelhaft finde: Frau Hegemann behauptet, sie habe nur den Blog gelesen. Am 28.8.2009 ist die Amazon-Bestellung für das Buch "Strobo" auf ihren Namen bei uns eingegangen.
Nein, die beiden kennen sich nicht.
Der Roman beschreibt das Partyleben eines jungen Mannes in der Zeit ab 2007. Dazu gehören ständige Besuche von Clubs, Feiern, Technomusik und auch Drogen. Der Autor hat diesen stark autobiografischen Roman teilweise unter Schmerzen geboren und sich Formulierungen regelrecht abgerungen. Es ist bitter, wenn dann ein anderer Autor für seine Sprachgewalt gelobt wird. Also wäre es nur fair, wenn sich die Literaturkritiker noch mal mit "Strobo" beschäftigen würden, um zu einem eigenen Urteil zu kommen.
Airen scheut die Öffentlichkeit, ich kann Ihnen aber versichern, dass er seine Texte selbst geschrieben hat, auch wenn er Lesungen nicht selbst hält. Wegen seiner Scheuheit lässt er sich anwaltlich vertreten. Ansonsten sehe ich im Moment keinen Anlass, die juristische Keule zu ziehen, das Buch per einstweiliger Verfügung einstampfen zu lassen, oder gar Frau Hegemann zu denunzieren. Sie hat ein gutes Buch geschrieben und sich dabei vergriffen, ohne zu fragen. Jetzt reden wir erstmal.