Nicht vergessen
Welche Dokumente vor der Reise zu prüfen sind

Wer früh genug an alle Dokumente gedacht hat, verreist entspannter.
Wer früh genug an alle Dokumente gedacht hat, verreist entspannter.
© YakobchukOlena/iStock via Getty Images

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Abgelaufene Reisepässe, Tippfehler im Ticket oder fehlende Kinderdokumente: Was Urlauber vor ihrer Reise alles checken sollten.

Wenige Wochen vor Beginn der Sommerferien melden Bürgerämter und Airline-Hotlines immer wieder die typischen Anfragen: ein abgelaufener Reisepass, ein "Müler" statt "Müller" im Ticket, oder Eltern, die kurz vor Abflug feststellen, dass für den Nachwuchs kein gültiges Reisedokument vorliegt. Der Mai ist erfahrungsgemäß die letzte Gelegenheit, solche Versäumnisse noch ohne größere Folgen zu beheben. Welche Pannen können typischerweise auftauchen und wie lassen sich unnötige Kosten und Stornierungen vermeiden?

Wenn der Reisepass im Frühling ungültig ist

Der Klassiker bleibt der abgelaufene oder zu knapp gültige Reisepass. Viele Urlaubende werfen erst beim Kofferpacken einen Blick auf ihre Daten und stellen fest, dass das Dokument seine Gültigkeit längst verloren hat oder die für viele Fernziele geforderte Restlaufzeit nicht mehr reicht. Außerhalb der Europäischen Union verlangen zahlreiche Länder eine Mindestgültigkeit von drei bis sechs Monaten ab dem Tag der Einreise. Eine Verlängerung des bestehenden Passes ist nicht vorgesehen, stattdessen muss ein neuer beantragt werden.

Laut Bundesinnenministerium dauert es ab Antragstellung mindestens zwei Wochen, bis der Reisepass im Bürgeramt abholbereit liegt; in Großstädten und in den Monaten von Mai bis September sind in der Praxis vier bis sechs Wochen einzukalkulieren. Das BMI empfiehlt, einen neuen Pass spätestens sechs Monate vor Ablauf des bestehenden Dokuments zu beantragen, sofern auch kurzfristige Reisen denkbar sind. Wer also erst im Mai bemerkt, dass etwas nicht stimmt, sollte sofort den nächsten Termin im Bürgeramt sichern.

Zwei Notlösungen bleiben: der Express-Reisepass und der vorläufige Reisepass. Die Express-Gebühr setzt sich aktuell aus zwei Teilen zusammen: aus der regulären Passgebühr (70 Euro für Personen ab 24 Jahren, 37,50 Euro für Jüngere) und einem Express-Zuschlag von 32 Euro. Für Erwachsene fallen damit 102 Euro an, für Antragsteller unter 24 Jahren 69,50 Euro. Wird der Express-Antrag im Bürgeramt gestellt und die Bestellung von dort bis zwölf Uhr elektronisch an den Passhersteller in Berlin übermittelt, liegt der Pass laut BMI in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag im Bürgeramt zur Abholung bereit.

Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro und kann meist noch am selben Tag ausgehändigt werden. Allerdings wird das vorläufige Dokument nicht überall anerkannt: Für eine visumfreie Einreise in die USA etwa fehlt der nötige biometrische Chip.

Buchstabendreher im Ticket: kleine Tippfehler und ihre möglichen Folgen

Ein zweiter Dauerbrenner unter den Mai-Pannen: der falsch geschriebene Name in der Flugbuchung. Wer den Vornamen seines Partners flott eintippt oder das "ß" durch ein "ss" ersetzt, merkt das oft erst beim Online-Check-in. Grundsätzlich gilt: Die Schreibweise im Ticket muss zur Schreibweise im Reisepass passen, andernfalls können Airlines die Beförderung verweigern.

Wie kulant die Fluggesellschaften reagieren, hängt vom Anbieter ab und ändert sich regelmäßig. Ein Blick in die jeweils aktuelle Gebührentabelle ist deshalb unverzichtbar.

Kinder ohne eigenes Reisedokument: der häufig unterschätzte Fall

Seit dem Januar 2024 gibt es keine neuen Kinderreisepässe mehr. Bestehende Dokumente behalten zwar bis zum aufgedruckten Ablaufdatum ihre Gültigkeit, lassen sich aber nicht mehr verlängern. Für jedes Kind, vom Säugling bis zum Teenager, wird inzwischen entweder ein Personalausweis oder ein vollwertiger biometrischer Reisepass benötigt. Innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei reicht der Personalausweis aus. Geht es darüber hinaus, ist in der Regel ein elektronischer Reisepass mit Chip erforderlich, auch für Babys.

Beide Dokumente werden bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert; bei den Bearbeitungszeiten ist mit mehreren Wochen zu rechnen. Eltern, die im Mai feststellen, dass ihr Nachwuchs noch keinen passenden Ausweis besitzt, geraten also schnell unter Zeitdruck. Hinzu kommt eine Besonderheit, die viele Familien nicht auf dem Schirm haben: Verändert sich das Gesicht, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern, stark, kann das Dokument auch vor dem aufgedruckten Ablaufdatum als ungültig eingestuft werden. In diesem Fall ist ein neues Dokument zu beantragen.

Reisevollmacht: das vergessene Stück Papier mit großer Wirkung

Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, mit den Großeltern, mit Verwandten oder im Rahmen einer Sprachreise ins Ausland, kann eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten an der Grenze entscheidend sein. Hintergrund ist die internationale Vorsorge gegen Kindesentführungen: Eine Reisevollmacht erleichtert der Grenzpolizei die Arbeit und hilft auszuschließen, dass ein Kind ohne Wissen des zweiten Elternteils ausreist. Besonders heikel wird es, wenn Mutter, Vater und Kind unterschiedliche Nachnamen tragen.

Innerhalb Europas ist die Reisevollmacht laut ADAC unter anderem für Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien empfehlenswert. In Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland muss das Dokument zusätzlich amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird die Beglaubigung empfohlen. Für Fernziele wie Südafrika, Brasilien, Kanada oder die USA gehört die Vollmacht ohnehin zur Standardausstattung. Empfohlen wird, sie auf Englisch oder in der Landessprache mitzuführen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde und der Ausweise beider Elternteile beizulegen. ADAC und Auswärtiges Amt bieten kostenlose Vorlagen zum Herunterladen an.

Drei weitere Stolperfallen im Mai

Neben den drei großen Klassikern lohnt sich ein Blick auf weitere typische Versäumnisse, die kurz vor der Hauptsaison gerne untergehen:

Restgültigkeit übersehen: Auch ein noch gültiger Reisepass reicht nicht automatisch. Thailand, Indonesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und andere Länder verlangen mindestens sechs Monate Restlaufzeit ab dem Einreisetag. Fluggesellschaften können bei Unterschreitung die Beförderung verweigern und müssen dafür nicht haften.

Elektronische Reisegenehmigungen vergessen: Für Großbritannien gilt für deutsche Staatsangehörige seit April 2025 die ETA-Pflicht; sie wird ähnlich wie das ESTA für die Vereinigten Staaten online beantragt. Seit Februar 2026 wird diese Erfordernis nach Angaben des Auswärtigen Amts konsequent durchgesetzt: Wer keine ETA besitzt, wird bereits beim Einchecken am Abflughafen vom Transportunternehmen zurückgewiesen. Für die USA bleibt das ESTA Voraussetzung. Beides erst kurz vor Abflug einreichen zu wollen, ist riskant, denn die Bearbeitung kann mehrere Tage dauern. Ergänzend ist seit Oktober 2025 das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) in Betrieb, das die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen digital erfasst und an Schengen-Außengrenzen längere Wartezeiten verursachen kann; für deutsche Reisende ist das EES selbst nicht antragspflichtig.

Krankenversicherung und Begleitdokumente: Wer mit alleinigem Sorgerecht reist, sollte eine sogenannte Negativbescheinigung des Jugendamtes mitführen: eine amtliche Bestätigung, dass keine andere Person sorgeberechtigt ist. Sinnvoll ist außerdem eine Auslandskrankenversicherung, deren Police als Ausdruck oder digital verfügbar ist. Kopien aller wichtigen Dokumente, also Reisepass, Personalausweis und Versicherungskarte, sollten zusätzlich getrennt vom Original aufbewahrt oder digital gesichert werden.

So lässt sich der Mai-Stress vermeiden

Der einfachste Schutz vor Last-Minute-Hektik ist ein Dokumenten-Check spätestens drei Monate vor dem Abflugtermin. Empfehlenswert ist es, Reisepass, Personalausweis und gegebenenfalls die Ausweise der Kinder gleichzeitig zu kontrollieren, alle Buchungsbestätigungen Buchstabe für Buchstabe mit den Pässen abzugleichen und die Einreisebestimmungen des Ziellandes auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu prüfen. Wer den Mai-Check ernst nimmt, startet im Sommer entspannt, statt am Flughafenschalter um den Urlaub zu bangen.

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