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28. Oktober 2005, 16:26 Uhr

Fauler Kompromiss

Lange hat Thomas Anders gekämpft - um seinen guten Ruf und eine Millionen Euro Schmerzensgeld. Heute wurde er dafür entschädigt - zumindest ein bisschen.

Das waren noch glückliche Zeiten: Anders und Bohlen 2003 beim Grand Prix Vorentscheid in Kiel© Insa Korth/DDP

Der Pop-Produzent Dieter Bohlen, 51, und sein früherer Modern-Talking-Partner Thomas Anders, 42, haben mit einem Vergleich einen zweijährigen Rechtsstreit um Schmerzensgeld beendet. Vor dem Berliner Kammergericht gab sich Anders, der ursprünglich von Bohlen und dessen Verlag Random House eine Million Euro gefordert hatte, mit 60.000 Euro für wohltätige Zwecke zufrieden. Die Kontrahenten erschienen am Freitag nicht vor Gericht. Beide Künstler ließen sich durch ihre Anwälte vertreten.

Gigantische Schmerzensgeldforderung

Ursache des Verfahrens war die Behauptung in Bohlens Bestseller "Hinter den Kulissen", Anders habe gemeinsam erwirtschaftete Tournee-Gelder in die eigene Tasche gesteckt. Das Landgericht Berlin hatte bereits im Juni entsprechende Textpassagen verboten. Anders hatte mit seiner Zusatzforderung von einer Million Euro das bislang höchste Schmerzensgeld in der deutschen Medienwelt gefordert und war damit bereits im Februar gescheitert. Das Berliner Landgericht wies die Klage im Februar ab und deutete an, dass der Schlagersänger einen Werbegag gestartet haben könnte. In seiner Berufungsklage gegen das Urteil war Anders nun von seiner nach Gerichtsansicht "exorbitanten Summe" abgerückt.

Anders ging gegen dieses Urteil in die Berufung und reduzierte gleichzeitig seine Forderung auf 250.000 Euro. Der Vorsitzende Richter des Neunten Zivilsenats, Leopold Nippe, sagte, auch unberechtigte und verleumderische Behauptungen müssten nicht zwangsläufig Geldzahlungen dieser Höhe nach sich ziehen. Sein Vorschlag, 60.000 Euro an eine karitative Einrichtung weiterzureichen, wurde von beiden Seiten angenommen. Nippe zeigte sich erleichtert, dass der Vergleich erfolgreich abgeschlossen wurde. Die gütliche Einigung sei eine der Aufgaben, die das Gesetz einem Gericht zuweise.

Anders trägt die Kosten

Ein komplexer Verteilerschlüssel der Gerichtskosten führt jedoch dazu, dass auch auf Anders als Kläger noch erhebliche Zahlungen zukommen. Die Kosten allein für die erste Instanz liegen bei fast 14.000 Euro. Die Managerin von Anders, Gaby Allendorf, sagte, der Vergleich stelle den Sänger "nur halb zufrieden", den schließen haben Bohlen und sein Verlag mit unwahren Behauptungen Geld verdient. Das sei anhand der Auflagenzahlen nachweisbar. An den Gewinnen seien auch die Forderungen von Anders orientiert gewesen, der seit Jahren karitative Einrichtungen unterstütze. Anders muss laut Vergleich aber einen Großteil der Gerichtskosten übernehmen. Die 60 000 Euro tragen Bohlen sowie der Verlag zu gleichen Teilen.

Das gefeierte Popduo Modern Talking hatte sich im Juni 2003 getrennt. Mit Songs wie "You’re My Heart, You’re My Soul", "Cheri Cheri Lady" und "Brother Louie" hatten Bohlen und Anders vor allem in den 80er Jahren die Charts gestürmt.

AP/DPA
 
 
 
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