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9. März 2010, 16:53 Uhr

Der Prinz gibt keine Ruhe

Für Ernst August Prinz von Hannover war es eine Frage der Ehre - und die hat das Landgericht Hildesheim offenbar nur unzureichend wiederhergestellt: Zwar milderte der Richter die Geldstrafe wegen einer Attacke auf einen Discobesitzer in Kenia ab, doch der Welfenprinz will gegen das Urteil in Revision gehen.

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Fühlt sich nach wie vor ungerecht behandelt: Ernst August Prinz von Hannover will erneut in Revision gehen© Peter Steffen/DPA

Die Hauptperson fehlte auch am letzten Verhandlungstag: In Abwesenheit wurde Ernst August Prinz von Hannover, 56, am Dienstag wegen seines Angriffs auf einen Discobesitzer zu 200.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Bestraft wurde eine zehn Jahre alte Attacke auf der kenianischen Urlaubsinsel Lamu. Der Prinz hatte sich damals über den Lärm und das Laserlicht aus der Disco des Opfers geärgert und den Mann abends am Strand angegriffen - doch wie hart er zuschlug, das war strittig.

Nun wurde das dritte Urteil in dieser Sache gefällt - und zwar vom nunmehr vierten Gericht, das sich mit dem Vorfall beschäftigte. Verhandelt wurde auf Betreiben des Prinzen, der mit der vorherigen Verurteilung zu 445.000 Euro Geldstrafe unzufrieden war.

Viele Fragen offen

Auf den ersten Blick scheint Ernst August mit dem milderen Urteil einen Sieg errungen zu haben, doch am Ende eines langen Verfahrens bleiben Fragen offen: Ist das Ergebnis wirklich als Erfolg für den Welfenprinzen zu werten? Musste der ganze Aufwand - und dazu noch teilweise auf Kosten der Staatskasse - überhaupt sein? Und: Geht es etwa noch weiter in Sachen "Mombasa Joe" gegen "Seine Königliche Hoheit"?

Insgesamt 27 Tage lang wurde diesmal verhandelt, nachdem sich das Landgericht Hildesheim zuvor bereits in einem umfangreichen Wiederaufnahmeverfahren mit der Sache beschäftigt hatte und die 455.000 Euro Geldstrafe der Kollegen aus Hannover aufgehoben worden war. Zahlreiche Zeugen aus Kenia wurden eingeflogen, viele ihrer Aussagen wertete das Gericht als wenig glaubwürdig. Auch Prinzessin Caroline sagte öffentlich für ihren Mann aus.

"Kein richtiger Sieger"

Ist das Urteil nun ein Erfolg für den Adligen? Offenbar nicht, obwohl die Strafe reduziert wurde. Ernst Augusts Verteidiger kündigte umgehend an, in Revision gehen zu wollen. Er will erreichen, das sich nun noch einmal das Oberlandesgericht Celle mit der Sache beschäftigt; denn die Hildesheimer Kammer habe sich vor der eindeutigen Entscheidung gedrückt, wer in dem Verfahren gelogen habe und wer nicht, sagte Anwalt Hans Wolfgang Euler.

Auch für Richter Andreas Schlüter gibt es "keinen richtigen Sieger", wie er in seiner fast zweistündigen Urteilsbegründung ausführte. Immerhin betonte er aber, dass sich der Prinz nicht weiter nachsagen lassen müsse, dass er den Discobesitzer mit einem Schlagring angegriffen habe. Die Schläge des Adligen seien "nicht dezent, aber auch nicht hemmungslos brutal" gewesen, meinte der Richter.

Richter rügt den Prinzen

Er rügte auch die Motive von Ernst August, der das monströse Verfahren aus einem verqueren Ehrbegriff heraus angestrengt habe. Ferner hielt er dem Adligen eine "äußerst geringe Frustrationstoleranz" und fehlendes Unrechtsbewusstsein vor. Es sei das Verhalten eines "selbstherrlichen Autokraten", schon das Erscheinen des Discobesitzers vor seinen Augen als Provokation aufzufassen.

Schlüter bemängelte zudem, es sei erstaunlich, dass Ernst August nicht selbst die Chance ergriffen habe, sich persönlich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Seiner Ehefrau habe er aber eine Aussage zugemutet. "Wenn es um die eigene Ehre geht, kann man dann nicht größeren persönlichen Einsatz verlangen?", fragte der Richter. In seiner Urteilsbegründung kritisierte Schlüter mehrfach, dass weder die Staatsanwaltschaft noch der Prinz auf Angebote zu einer anderen Lösung eingegangen waren. "Musste das denn wirklich sein? Hätte man das nicht auch eleganter lösen können?", fragte der Richter.

Und wie geht es jetzt weiter? Die Beteiligten haben jetzt die Möglichkeit, auch gegen dieses Urteil in der nächsten Instanz vorzugehen. Der Prinz will das auf jeden Fall tun.

Von Sigrun Stock und André Jahnke, DPA
 
 
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