Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen muss vom Land Hessen mit mehr als 3000 Euro plus Zinsen entschädigt werden. Die Zahlungen stünden Gäfgen zu, weil seine Menschenwürde bei einem Verhör im Jahr 2002 verletzt worden sei, urteilten am Donnerstag die Richter am Landgericht in Frankfurt am Main. Nachdem Gäfgen 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und getötet hatte, hatte ihm ein Ermittler mit "unvorstellbaren Schmerzen" gedroht, sollte er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verraten.
Ein Polizist hatte Gäfgen mit "unvorstellbaren Schmerzen" gedroht, damit er den Aufenthaltsort des von ihm entführten Jakob von Metzler verrät. Der Junge wurde später tot aufgefunden, Gäfgen verurteilt. Ungeachtet dessen seien die Drohungen der Polizei eine "unmenschliche Behandlung" Gäfgens, hatte bereits im vergangenen Jahr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt.
Seit ihn die Richter im Juli 2003 wegen erpresserischen Menschenraubs und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten, zieht Gäfgen durch die Instanzen: Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, erst eine kleine, dann die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Obwohl er seine Tat gestanden hatte, strebte er nach einer Wiederaufnahme seines Verfahrens, die ihm jedoch verwehrt blieb.
Polizisten bereits verurteilt
Vier Tage zuvor hatte der damalige Jura-Student den elfjährigen Jakob von Metzler in seine Wohnung gelockt und getötet. Anschließend erpresste er von den Eltern eine Million Euro Lösegeld. An einer Straßenbahnhaltestelle fand drei Tage später die Geldübergabe statt. Die Polizei nahm Gäfgen wenige Stunden danach fest; sie hatte zunächst abgewartet, ob Gäfgen nach der Übergabe zu dem entführten Kind gehen würde.
Es folgte das Verhör, aufgrund dessen Gäfgen nun seine Forderungen erhob: Auf Anweisung des damaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner drohte ihm ein Polizist bei seiner Vernehmung Gewalt an, damit er den Aufenthaltsort seines Opfers verrate. Die Fahnder glaubten zu diesem Zeitpunkt, dass der Junge noch lebe. Gäfgen führte die Ermittler schließlich zu einem Teich, in den er die Leiche des Kindes geworfen hatte. Beide Polizisten hatte das Frankfurter Landgericht aufgrund der Folterdrohungen bereits im Jahr 2004 zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt.
Gäfgen wollte 10.000 Euro
Gäfgen verlangte vom Land Hessen für das Verhalten seiner Beamten 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz. Die Drohungen von Gewalt und Schmerzen hätten ihn traumatisiert, argumentierte der heute 36-Jährige. Außerdem sei er im Verhör geschubst und geschlagen worden. Der beteiligte Polizist bestätigte die Drohungen in der aktuellen Verhandlung erneut. Handgreiflich, so seine Aussage, sei er gegen Gäfgen allerdings nicht geworden. In diesem Fall stand Aussage gegen Aussage, denn Gäfgen und der Hauptkommissar waren bei besagtem Verhör alleine im Raum.
Nicht angemessen behandelt fühlte sich der verurteilte Kindesmörder mehrfach auch im neuerlichen Prozess um Schmerzensgeld. Zwei Mal stellte Gäfgens Anwalt erfolgreich Befangenheitsanträge gegen Gutachter. Zuletzt beantragte er Anfang der Woche, die zuständigen Richter an der vierten Zivilkammer wegen Befangenheit abzulehnen.