24. August 2012, 20:43 Uhr

Ein gutes Urteil - ohne Zweifel

Es stimmt: Breivik bekam die Strafe, die er wollte. Fast klingt es wie ein Vorwurf. Doch davon sollte man sich freimachen. So wie es das Gericht getan hat. Mit einem guten, weil eindeutigen Urteil. Ein Kommentar von Swantje Dake, Oslo

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Das Gericht um Richterin Elizabeth Arntzen (v.vl.) hat ein Urteil gefällt, das ein ganzes Land aufatmen lässt©

Ja, es ist das Urteil, das der Terrorist sich gewünscht hat. Und ja, es ist der Prozessausgang, auf den die meisten Hinterbliebenen und Betroffenen sowie mehr als 70 Prozent der Norweger gehofft haben. Aber es ist vor allem ein mutiges Urteil von einem unabhängigen Gericht, das sich ein eigenes Bild gemacht hat, sich frei gemacht hat von den Erwartungen der Öffentlichkeit, von Expertendiskussionen und vom Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Daher ist dieses Urteil ein guter und würdiger Abschluss des Mammutprozesses gegen Anders Behring Breivik.

Die beiden Richter Wenche Elizabeth Arntzen und Arne Lygn sowie die drei Laienrichter haben sich einstimmig gegen die Einschätzung der Staatsanwaltschaft gestellt. Sie schlossen sich stattdessen dem zweiten Gutachten an: Der Massenmörder ist zurechnungsfähig und muss daher für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden. Mit der Höchststrafe.

Endlich eindeutig

Der Richterspruch ist eindeutig. Und das war nach diesem Prozess dringend notwendig. Denn auch, wenn die Fakten so klar und deutlich waren, wie sie nur sein konnten, war die Verunsicherung groß, als im November vergangenen Jahres das erste Gutachten von Synne Sørheim und Torgeir Husby in Breivik einen schizophrenen und paranoiden Mann sah. Der Bericht löste eine gewaltige Diskussion aus. Dieser Massenmörder soll nicht zurechnungsfähig sein? Ins Krankenhaus statt ins Gefängnis? Die Anwälte der Hinterbliebenen drängten darauf, dass ein zweites Gutachten angefertigt wird, was schließlich vom Gericht veranlasste wurde.

Inga Bejer Engh und Svein Holden hatten sich bereits in der Anklageschrift auf das erste Gutachten berufen. Den juristischen Glaubenssatz "Im Zweifel für den Angeklagten" legte die Anklage so aus: "Es ist schlimmer, jemanden, der an einer Psychose leidet, ins Gefängnis zu schicken, als jemanden, der nicht psychotisch ist, in psychiatrische Behandlungen zu geben", sagte Holden im Plädoyer. Bejer Engh und Holden zweifelten am ersten Gutachten, wollten dem zweiten aber nicht zustimmen. Womöglich, weil dies erst nach mehreren Nachbesserungen von einer gerichtsmedizinischen Kommission akzeptiert wurde.

Verbrecher müssen Verantwortung übernehmen

Davon ließ sich das Gericht nicht beirren. Arntzen und ihre Kollegen hätten es sich leicht machen und der Staatsanwaltschaft zustimmen können. Aber sie nutzten die 43 Gerichtstage für ihre eigenen Schlüsse. Sie nahmen sich zwei statt nur einen Monat Zeit, um das Urteil zu formulieren. Sie wussten: Breivik würde in Berufung gehen, wenn er in die Psychiatrie gesteckt würde. Aber in dieses Dilemma ließen sie sich gar nicht erst hineinzwängen. Mehr als sechs Stunden dauerte die Urteilsbegründung, die Arntzen und Lyng abwechselnd vorlasen. Darin wurde das erste Gutachten in der Luft zerrissen.

Wahnsinn reicht als Erklärung nicht

Arntzen machte unmissverständlich klar: Es sei prinzipiell bedenklich, Verbrecher von Schuldfähigkeit freizusprechen, indem man ihre Gesinnung für krankhaft erklärt." Sprich: Der Fremdenhass, mit dem Breivik seine Taten motiviert, ist nicht krankhaft. Rechtsextremismus ist kein Wahn, den man in einer Psychiatrie heilen könnte. Auch Breiviks Fantasiegebilde eines Tempelritter-Ordens, sein Abkapseln von Freunden und seine unendliche Computerspielerei - in all dem konnte das Gericht keinen Hinweis auf Wahn erkennen.

Anders Behring Breivik ist ein Terrorist. Hätte ein Islamist die Bombe gezündet, das Massaker begangen - wäre die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit wohl kaum zu einer so zentralen geworden. Doch der Schock, dass ein Norweger, jemand mitten aus der Gesellschaft, zu einer solchen Tat fähig ist, verlangte nach einer Erklärung - und da lag "Wahnsinn" offenbar nah.

In einer ersten Reaktion ist das nur menschlich. Selbst Breiviks Anwalt Geir Lippestadt hat sich zunächst so geäußert. Seine Meinung musste er ändern, weil er die seines Mandanten vertreten wollte. Die Richter arbeiteten im Auftrag des norwegischen Rechtssystems. Und glücklicherweise nahmen sie sich die Zeit, die Besonnenheit und die Freiheit, zu einem eigenen Urteil zu kommen.

Ein Kommentar von Swantje Dake, Oslo
 
 
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