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24. Dezember 2007, 15:17 Uhr

Polizei ermittelt gegen 12.000 Verdächtige

Es ist der bisher größte Fall von Kinderpornografie in Deutschland: Ermittler haben 12.000 Verdächtige ausgemacht, die kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen haben sollen. Entscheidend für den Ermittlungserfolg war der Hinweis eines Internetanbieters.

Die Fahnder kamen durch den Hinweis eines Internet-Providers auf die Spur der wegen Kinderpornografie Verdächtigen© Jochen Luebke/DDP

In einer der größten Aktionen gegen Besitzer von Kinderpornografie wird derzeit bundesweit gegen mehrere tausend Verdächtige ermittelt. Der Sprecher der Berliner Polizei, Bernhard Schodrowski, bestätigte die umfangreichen "Ermittlungen in einem Großkomplex". Die Federführung liege bei der Staatsanwaltschaft und Polizei in Berlin, die eng mit den zuständigen Behörden in zahlreichen Bundesländern zusammenarbeiteten. Die Experten befänden sich "mitten in den Ermittlungen". Weitere Angaben könnten derzeit nicht gemacht werden. Auch eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Berlin nannte keine Einzelheiten.

Nach Informationen des Radiosenders MDR Info gibt es derzeit insgesamt 12.000 Verdächtige. Eine Bestätigung für die Zahl gab es auch von Berliner Seite nicht. Allein für Sachsen-Anhalt bestätigte die Staatsanwaltschaft Halle 325 Fälle, die zum großen Teil abgeschlossen seien. "Ihnen wird vorgeworfen, kinderpornografisches Material heruntergeladen oder besessen zu haben", sagte Oberstaatsanwalt Peter Vogt aus Halle im MDR.

1700 verdächtige in Baden-Württemberg

Bereits am Freitag hatte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg erklärt, dass in dem Bundesland gegen rund 1700 Beschuldigte wegen des Verdachts auf Besitz von kinderpornografischen Dateien ermittelt werde. Aus anderen Bundesländern gab es bislang keine detaillierten Angaben.

Nach Angaben Vogts kamen die Fahnder den Verdächtigen mit einem Hinweis eines Berliner Internetanbieters auf die Spur. "Der Provider hatte einen enormen Datenverkehr festgestellt. Bei deren Analyse stellte sich heraus, dass es sich um Zugriffe auf ein kinderpornografisches Portal handelte." Im Sommer hätten die Fahnder in Sachsen-Anhalt Ermittlungsergebnisse aus Berlin bekommen. "Das Material wurde geprüft. Daraufhin haben wir Durchsuchungen beantragt."

Kommunalpolitiker zu Geldstrafe verurteilt

Im Zuge der Ermittlungen sei der Ex-Oberbürgermeister von Merseburg, Reinhard Rumprecht, Anfang August ins Visier der Fahnder geraten. Der parteilose Kommunalpolitiker sei wegen des Besitzes von Kinderpornografie per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt und habe inzwischen sein Amt niedergelegt. Der Chef der Zentralstelle für Ermittlungen gegen Kinderpornografie wies darauf hin, dass sich Internetnutzer bei Kinderpornografie sehr schnell strafbar machten. "Schon wenn zielgerichtet mit bestimmten Begriffen nach Kinderpornografie gesucht wird, macht man sich strafbar."

Internetnutzer, die Mails mit kinderpornografischem Inhalt erhielten, sollten sich bei der Polizei melden und die Nachricht an die Behörden weiterleiten. "Schon als Adressat solcher Mails kann man ins Visier der Ermittler geraten", sagte Vogt. Der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" sagte Vogt, in Sachsen-Anhalt habe es bereits zahlreiche Durchsuchungen und Beschlagnahmungen gegeben.

Vogt zählt zu den profiliertesten Kennern der Szene in der Bundesrepublik. Mit seinen Ermittlungen legte er etwa den Grundstein für eine der weltweit größten Operationen, bei der 2003 unter dem Decknamen "Marcy" 38 kinderpornografische Zirkel im Internet gesprengt werden konnten. Dabei wurden weltweit 26.500 tatverdächtige Nutzer in 166 Staaten ermittelt.

AP/Reuters
 
 
KOMMENTARE (10 von 37)
 
RokkerMur (26.12.2007, 08:12 Uhr)
@schlotti und natürlich auch alle Stren LeserInnen
Das mit den unbescholtenen Bürgern stimmt, leider haben die meisten dieser Leute kein Interresse etwas gegen die kommenden Spezialüberwachungen zu tun.
Alle glauben "mir kann nichts passieren".
Das dieser Überwachungswahn spätestens seit ECHELON unnötig ist, die Amerikaner saugen sich sowieso alle Daten, wir verschwiegen weil es um zuviel Geld für die Überwachungsindustrie geht.
"Wer überwacht die Überwacher" - normalerweise könnte das "gerecht" nur ein Computerprogramm...
Im aktuellen Spiegel sind 2 sehr gute Teile durchzulesen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,525277,00.html
LG aus Wien ;)
schlotti (26.12.2007, 07:46 Uhr)
@RokkerMur
macht nix, kann passieren...
zur Sache:
Ich habe den Eindruck, dass mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Vorratsdatenspeicherung lehne ich entschieden ab. Ich nehme sogar in Kauf, dass der eine oder andere Pädophile oder sonst wie Kriminelle, durch nicht vorhandene Vorratsdatenspeicherung den Behörden entwischt.
Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass ich dem Treiben dieser gestörten Gestalten zustimme!
Es wird mal wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
Selbstverständlich müssen solche Strolche verfolgt werden können. Aber nicht um den Preis, dafür jeden unbescholtenen Bürger unter Generalverdacht zu stellen.
MfG,
Schlotti
RokkerMur (26.12.2007, 07:24 Uhr)
*satire* Meldung ich bin Kinderschützer
Bevor ich mich von hier verabschiede
und wer Kinderschützer werden will, eine Handlungsanleitung:
http://heimlich.twoday.net/stories/4560755/
Ist übrigens keine Werbung, Zugriffe brauchen wir auch nicht - so war es wirklich in der Vergangenheit.
Und ein Fall war ganz schlimm.
Da hat sich ein in der Zwischenzeit
durch Skandale bekannter Verein "Polizeifreunde Wien" als
Kinderschützer betätigt:
http://web.archive.org/web/*/http://polizeifreunde.at
Da waren damals übrigens auch Jugendliche aus Deutschland beinahe unter den Opfern (1998)ist aber durch Glück gut ausgegangen, dafür hatte ich alle am Hals *gg*
Fragen: RokkerMur@web.de
RokkerMur (26.12.2007, 07:09 Uhr)
@schlotti Habe dich mit kralli19 verwechselt
Tut mir Leid. Wirklich.
Wenigstens bin ich kein "Bulle" und es wird keine/r eingesperrt ;)
Mir geht es nur darum das es keine Vorratsdatenspeicherung braucht die in Österreich ab 1.1.2008 in Kraft ist.
Unsere waren wieder einmal schneller und haben euren Schäuble überholt ;)
Schönen Feiertag noch.
schlotti (26.12.2007, 06:42 Uhr)
@RokkerMur
Zuviel der Ehre!
Mein Nickname Schlotti ist eine Abkürzung meines Nachnamens. Ein Nachname, der hier in Deutschland durchaus häufiger vorkommt.
Ich betreibe weder eine Website, noch irgendeinen Blog.
Sie verwechseln mich mit einer anderen Person, die sich zufälligerweise ebenfalls Schlotti nennt.
Die Seite www.schlotti.de beispielsweise hätte ich sehr gerne, aber der Eigentümer war leider schneller.
MfG,
Schlotti
RokkerMur (26.12.2007, 06:29 Uhr)
Schlotti hat sich enttarnt
1.) STRATO ist seit dieser Geschichte in meinen Augen noch viel mehr Wert als vorher. (Auch wenn die in der Vergangenheit öfters Supportprobleme hatten)
Vorrauseilender Gehorsam.
2.)Die Verwendung des Wortes "Gutmenschen".
Das verwenden nur spezielle Leute/Menschen.
Das wir und Herr Schlotti zufälligerweise bei http://www.twoday.net liegen (ist einer der Besten Bloganbieter) war merkwürdig da ich sein Blog nicht kannte.
Ist laut seinem Blog ein Journalist und das ist auch gut so.
Genau solche Journalisten habe ich bei unserer Geschichte gemeint - den recherchiert wird von den Profis wie es sie beim Stern/Spiegel usw. gibt sicher auch in Zukunft.
Ich bin übrigens kein Journalist.
Gut(er) Mensch bin ich auch keiner.
LG aus Wien
RokkerMur
http://www.sanktionen.com
Caroline-NL (25.12.2007, 21:19 Uhr)
Noch 3 sehr wichtige Punkte, die nicht untergehen sollten.......
@Schlotti: Danke für die Entschuldigung. Dieses Thema schürt Emotionen, wie kaum ein anderes.
Gerade deswegen sollte man aber immer sachlich bleiben. Auch mir gelingt daß nicht immer.
1.) Der Provider ist nach dem Gesetz verpflichtet zu kooperieren,
anderenfalls könnte daß hinterher als
Mittäterschaft oder zumindest Duldung ausgelegt werden. Obwohl nach einer (Selbst-)Anzeige eigentlich die Staatsbehörden erst einmal von sich aus tätig werden müssen. Sofern tatsächlich nur die User betroffen sind, die sich < 14er Material runtergeladen haben, ist dies aber m.M. nach auch in Ordnung.
2.) Der OSt Vogt sagt:
"Internetnutzer, die Mails mit kinderpornographischem Inhalt
erhielten, sollten ( ..) die Nachricht an die Behörden weiterleiten."
Er vergisst aber (absichtlich ?) zu erwähnen, daß die Nutzer dies keinesfalls per Email weiterleiten dürfen, bzw. NICHT die Daten auf einem Datenträger speichern und an das LKA weiterreichen dürfen. Bereits DAMIT machen sie sich nach dem §184er strafbar, da sie dann KP besitzen, bzw. sich den Besitz verschafft haben. Wer so eine Email bekommt, muß die Polizei rufen, die sichert die Daten vor Ort, bzw. mit seinem PC zur Polizeidienststelle fahren. Früher wurde (in D) selbst dann gegen Bürger ermittelt, die der Polizei helfen wollten, wenn diese Bilder im Zwischenspeicher abgespeichert hatten ( was der PC ja automatisch tut ), bzw. wenn die Adresse noch im Browserarchiv sichtbar war, da dies schon als "Besitzstraftat" gewertet worden ist. Hier scheint man, wenn ich den Aussagen der deutschen Fachpresse glauben darf, mittlerweile etwas kulanter zu sein, solange der Bürger selbst die Polizei aufsucht.
3.) Zur Anmerkung, daß auf dem Foto nur zwei legale Sachbücher zu sehen sind, keine tatsächliche KP.
Nach der 1993er Reform darf die Polizei die beschlagnahmten KP Materialen nicht mehr der normalen Presse zugänglich machen. Alleine hier den Abdruck von KP Covern zu ermöglichen, wäre als "Verbreitung von KP" selbst strafbar. Gegen die ermittelnden Beamten würde sofort selbst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Würde eine normale Zeitschrift dies abdrucken, könnte sie sofort beschlagnahmt werden. In der wissenschaftlichen Fachpresse war dies bis vor wenigen Jahren noch anders. Mittlerweile verzichtet man auch hier auf eindeutige Bilder. In einigen Südstaaten der USA wurden selbst Bücher GEGEN KP, die in einigen Fällen sogar von der US Regierung (Carter), bzw. wissenschaftlichen Instituten, in den 70ern bis Ende der 80er publiziert worden sind, beschlagnahmt. Hier wird es dann völlig absurd. Selbst das STERN Buch "DUNKELZIFFER" (1990), bzw. die 2.Auflage "KINDERSCHÄNDER" (1992), Goldmann TB, könnte heutzutage schon als KP eingestuft werden, da es einige wenige Abbildungen enthält, die meistens aber bereits durch Balken entschärft worden sind.
Da der STERN aber maßgeblich zur 1993er Reform des §184ers ( die auch schon alleine den bloßen Besitz von KP unter Strafe stellt ), beigetragen hat, sieht man davon wohl bisher ab.
Das Buch selbst kommentiere ich lieber nicht, aber der STERN könnte dies ja mal tun. Weshalb gab es nie eine 3.Auflage. War dies die Folge der 1993er Reform ? Wie würde der STERN reagieren, wenn z.B. 2008 selbst dieses Buch beschlagnahmt werden würde. Selbst daß halte ich bei der totalen Hysterie nicht mehr für ausgeschlossen.
schlotti (25.12.2007, 20:34 Uhr)
@Caroline
Ich entschuldige mich hiermt bei Ihnen. Ich habe Sie in der Tat nicht richtig verstanden.
Ihr Posting - auf welches ich mich bezogen habe - wurde von mir falsch verstanden.
Es tut mir leid, Sie fälschlicherweise in eine Ecke gestellt zu haben, in die Sie offensichtlich nicht gehören.
MfG,
Schlotti
kralli19 (25.12.2007, 20:23 Uhr)
Nachtrag
An die Gutmenschen und Unfehlbaren:
Hier...
http://www.lawblog.de/index.php
..unter "Vom ´Himmel´in die Hölle vom 25.12.2007 kann man dann sehr anschaulich nachlesen, welche Folgen ein falscher Anfangsverdacht dann für die Betroffenen haben kann.
"Bei meinem Mandanten wurden Büro und Wohnung durchsucht. Seine Frau und sein Chef zogen schon zu Beginn der Aktion die naheliegenden Konsequenzen. Dass mein Mandant nach Monaten einen schmucklosen Einstellungsbescheid ohne ein Wort des Bedauerns erhielt, interessierte sie nicht sonderlich.
Über das Umgangsrecht mit den Kindern wird demnächst entschieden. "
Wie wird das genannt ? Kollateralschaden ?
kralli19 (25.12.2007, 20:15 Uhr)
Provider !
Der Provider mit vorauseilendem Gehorsam ist übrigens STRATO.
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