29. Juni 2012, 15:02 Uhr

Beschneidungsurteil ist rechtskräftig

Muslime und Juden laufen Sturm gegen die Entscheidung des Kölner Landgerichts, doch nun ist es endgültig: Das Verbot von Beschneidungen aus religiösen Gründen kann nicht mehr angefochten werden.

Muslime, Beschneidungsurteil, Religion, Islam, Köln, Urteil, Beschneidung

Beschneidungen aus religiösen Gründen, wie sie bei vielen muslimischen oder jüdischen Jungen üblich sind, werden künftig bestraft©

Das umstrittene Kölner Urteil zur Strafbarkeit religiöser Beschneidungen ist rechtskräftig. Dies sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. Demnach hat die Anklagebehörde auf eine Revision verzichtet, weil sie keine Aussicht auf Erfolg sah. Es könnten nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, sagte der Sprecher. Als Reaktion auf das Urteil hatten verschiedene Kritiker - zuletzt der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner - ihre Hoffnung geäußert, dass eine höhere Gerichtsinstanz das Urteil kassieren könne.

"Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition gründet", sagte der Kardinal laut Mitteilung vom Freitag. "Derartigen Tendenzen, die Religionsfreiheit und damit das religiöse Erziehungsrecht von Eltern in Deutschland einzuschränken, ist entschieden entgegenzutreten." Ähnlich hatte sich auch die Deutsche Bischofskonferenz geäußert.

Das Kölner Landgericht hatte in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden, dass religiöse Beschneidungen von Jungen als Körperverletzung zu werten sind. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Das Urteil war auf entschiedene Kritik gestoßen.

mlr/DPA
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Beschneidung aus religiösen Gründen Muslime halten Landgerichts-Urteil für diskriminierend

Das Landgericht Köln hat die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven als Straftat eingeschätzt. Bei Muslimen und Juden stößt das Urteil auf scharfe Kritik. Sie halten den Entscheid für integrationsfeindlich.

Körperverletzung Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

Ein Urteil des Landgerichts Köln betrifft einen aus religiösen Gründen durchgeführten medizinischen Eingriff: Danach ist die Beschneidung von Jungen künftig als Körperverletzung zu werten.

Ende einer Grauzone Gericht verbietet religöse Beschneidungen von Jungen

Erstmals sah ein deutsches Gericht die religiös motivierte Beschneidung von Jungen als unvereinbar mit der freien Wahl des Glaubens in Deutschland an. Für Ärzte endet damit eine jahrelange Ungewissheit.

Gesetzesinitiative Genitalverstümmelung soll schwerer bestraft werden

Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen soll in Deutschland künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers nicht verjähren und mit Haftstrafen von mindestens zwei Jahren geahndet werden. Das sieht ein von mehreren Ländern unterstützter Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am Freitag beim Bundestag einbrachte.

 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (26/2013)
Die Zuckermafia