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10. Februar 2012, 16:18 Uhr

Mülltrennung wird ab 2015 Pflicht

Eine Müll-Wiederverwertungsquote von 64 Prozent kann noch gesteigert werden. Dieser Auffassung ist zumindest der Deutsche Bundesrat. Ab 2015 will er die Mülltrennung zur Pflicht für jeden Bundesbürger erklären.

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Die Wiederverwertungsquoten von derzeit 64 Prozent beim Hausmüll soll nochmal leicht gesteigert werden© Bernd Weißbrod/DPA

Die Deutschen müssen in Zukunft mehr Müll sortieren. Der Bundesrat billigte am Freitag den im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz. Mit dem Gesetz sollen die Wiederverwertungsquoten von derzeit 64 Prozent beim Hausmüll leicht gesteigert werden; Recycling soll klar den Vorrang vor dem Verbrennen genießen. Von 2015 an soll es eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Biomüll, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen geben.

Im laufenden Jahr soll zudem ein Wertstoffgesetz auf den Weg gebracht werden. Damit könnten weitere sieben Kilo pro Jahr und Einwohner gesammelt werden. Das Vorhaben einer einheitlichen Wertstofftonne könnte das Aus für die gelbe Tonne bedeuten, da alle recycelbaren Stoffe - das Volumen wird auf jährlich 35 Kilo pro Einwohner geschätzt - in einer Tonne gesammelt werden könnten.

Keine Abfall-"Rosinenpickerei" mehr

In dem jetzt endgültig beschlossenen Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die Position der Kommunen gegenüber privaten Entsorgern bei den Zugriffsrechten auf lukrative Abfälle deutlich gestärkt - letztere müssen beweisen, dass sie ein wesentlich besseres Sammelsystem haben, um etwa für Papiersammlungen den Zuschlag zu bekommen.

In Deutschland werden bereits 13 Prozent der Rohstoffe durch recycelte Abfälle ersetzt. Die Entsorgungsbranche macht bis zu 50 Milliarden Euro Umsatz. Daher ist das neue Gesetz besonders bei der Frage der Zugriffsrechte umstritten.

Abfall-"Rosinenpickerei" durch private Entsorger werde verhindert, sagte die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Grüne) im Bundesrat. Die privaten Entsorger sprechen von der Schaffung kommunaler Monopole und drohen mit Klagen, da EU-Vorgaben für mehr Wettbewerb in diesem Bereich durch das Abfallgesetz unzureichend beachtet würden.

kgi/DPA
 
 
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