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Mülltrennung Beschlossene Sache: Discounter und Supermärkte sollen Elektroschrott annehmen

Discounter und Supermärkte sollen Elektroschrott annehmen
Auf einem Wertstoffhof in Hamburg sortiert ein Mitarbeiter alte Elektrogeräte. Um die Wege für die Verbraucher kürzer zu machen, sollen künftig mehr Händler Elektroschrott annehmen.
© Markus Scholz / Picture Alliance
Wer ausgediente elektrische Zahnbürsten, Taschenrechner oder anderen Elektroschrott entsorgen will, dem ist der Weg zum Wertstoffhof oft zu weit. Auch deshalb landen in Deutschland Zehntausende Elektrogeräte im Hausmüll. Eine nun beschlossene Gesetzesänderung soll das verhindern.

Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Smartphones sollen Bürgerinnen und Bürger künftig auch bei Discountern und den großen Supermarktketten abgeben können. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. "Damit wird es deutlich leichter, im Alltag kleinere Elektro-Altgeräte zurückzubringen", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, in Kraft treten sollen die Regeln erst 2022.

Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter soll das Recht auf Rückgabe nicht davon abhängen, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Die Geschäfte müssen den ausgedienten Taschenrechner oder die Powerbank auf jeden Fall annehmen – auch, wenn sie anderswo gekauft wurde. Für größere Geräte soll gelten, dass Kunden sich ein neues kaufen müssen, um das alte abzugeben – etwa, wenn ein Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher anbietet.

Auch Online-Händler sollen Altgeräte annehmen

Auch Online-Händler müssen sich umstellen: "Da müssen die Händler künftig Elektroaltgeräte kostenlos unkompliziert zurücknehmen und recyceln", sagte Schulze der dpa. "Künftig dürfen große Händler, ob online oder offline, Elektrogeräte nicht mehr verkaufen, wenn sie sie nicht auch zurücknehmen." Zudem ist geplant, dass die Online-Verkäufer das Angebot, ein Altgerät mitzunehmen, auch aktiv machen müssen. Online-Marktplätze sollen prüfen müssen, ob die bei ihnen vertretenen Anbieter sich auch am Recycling-System beteiligen.

Hintergrund ist, dass in Deutschland bisher weniger alte Elektrogeräte eingesammelt werden als eigentlich von der EU vorgeschrieben. 2018 waren es 43,1 Prozent bezogen auf die verkauften Geräte der drei Vorjahre, die Quote lag aber bei 45 Prozent. Seit 2019 liegt sie sogar bei 65 Prozent, offizielle Zahlen zur Sammlung gibt es noch nicht. Eigentlich sind Bürger verpflichtet, ihren Müll zu trennen – dazu gehört auch, dass Elektroschrott weder in den Restmüll noch in die gelbe Tonne oder den gelben Sack gehört. Allerdings kontrolliert niemand den Hausmüll, es droht keine Strafe.

Eine ähnliche Regelung gilt bereits

Vor dem Hintergrund strengerer Sammelpflichten wurden ab Sommer 2016 der stationäre und der Online-Handel stärker in die Pflicht genommen, Elektroschrott zurückzunehmen, um Verbrauchern den häufig mühsamen Weg zum Wertstoffhof zu ersparen. Bisher gilt die Rücknahme-Pflicht für Geschäfte aber nur, wenn sie eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern haben, im Online-Handel gelten Lager- und Versandflächen.

Berg von Kupfermüll wird weiterverarbeitet

Eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) sagte, für die Verbraucher sei nach wie vor der kommunale Wertstoffhof "die erste Adresse", wenn es um die Entsorgung gehe. Für gute Sammelergebnisse sei daher entscheidend, "die kommunalen Sammelstrukturen zu stärken" – etwa über eine Mitfinanzierung der Wertstoffhöfe "insbesondere durch den Onlinehandel".

sve DPA

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